Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz akzeptiert für den Gültigkeitszeitraum der Schulschließung die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten unter gewissen Rahmenbedingungen:
Videokonferenzen und Messengerdienste zur Kommunikation von Beschäftigten in öffentlichen Stellen (Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer etc.) untereinander sowie mit Personen außerhalb öffentlicher Einrichtungen (Patienten, Schüler etc.): Diese dürfen auch auf nicht-dienstlichen Geräten genutzt werden, wenn folgende technische Bedingungen eingehalten werden:
- Idealerweise sollte keine Speicherung von sensiblen Daten auf dem Privatgerät erfolgen, ansonsten muss die Möglichkeit zur unkomplizierten Löschung der Daten bestehen.
- Die Kommunikation sollte möglichst datensparsam erfolgen.
- Mobile Geräte müssen mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt werden.
- Sobald die Nutzung dieser Dienste nicht mehr erforderlich ist, sind die damit verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen, insbesondere die zu diesem Zweck gespeicherten Telefonnummern von privaten Geräten.