Datenschutz für die Zeit der Schulschließung

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz akzeptiert für den Gültigkeitszeitraum der Schulschließung die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten unter gewissen Rahmenbedingungen:

Videokonferenzen und Messengerdienste zur Kommunikation von Beschäftigten in öffentlichen Stellen (Ärzte, Pflegepersonal, Lehrer etc.) untereinander sowie mit Personen außerhalb öffentlicher Einrichtungen (Patienten, Schüler etc.): Diese dürfen auch auf nicht-dienstlichen Geräten genutzt werden, wenn folgende technische Bedingungen eingehalten werden:

  • Idealerweise sollte keine Speicherung von sensiblen Daten auf dem Privatgerät erfolgen, ansonsten muss die Möglichkeit zur unkomplizierten Löschung der Daten bestehen.
  • Die Kommunikation sollte möglichst datensparsam erfolgen.
  • Mobile Geräte müssen mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt werden.
  • Sobald die Nutzung dieser Dienste nicht mehr erforderlich ist, sind die damit verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen, insbesondere die zu diesem Zweck gespeicherten Telefonnummern von privaten Geräten.

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