Im Zuge der kommenden 1:1-Ausstattung spielt das Medien- und KI-Budget eine entscheidende Rolle, welches ab dem kommenden Schuljahr als Förderprogramm seitens des Freistaates aufgelegt wird, um die Schulaufwandsträger bei der Beschaffung von Softwarelizenzen für digitale Bildungsmedien zu unterstützen. Förderfähig sind ausgewählte digitale Bildungsmedien, die bereits jetzt für das kommende Schuljahr angeschafft werden können.
Welche digitalen Medien können darüber angeschafft werden?
– speziell für Unterrichtszwecke entwickelte Medien und Lernumgebungen, deren Inhalte didaktisiert und altersgerecht aufbereitet wurden (z. B. digitale Lehr- und Lernplattformen, Lern- und Übungsapps, browserbasierte Webanwendungen für den pädagogischen Einsatz im Unterricht, Anwendungen zur Lernbegleitung und Lernstandsanalyse)
– digitale Anwendungen, die Lehr-/Lernprozesse unterstützen und der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts durch die Lehrkraft und/oder durch die Schülerinnen und Schüler dienen (z. B. digitale Pinnwände, Anwendungen zur digitalen Heftführung, Large Language Models)
– digitale Schulbücher, soweit die allgemeinen Mittelzuweisungen für Schulbücher nicht ausreichen. (Lizenzen für digitale Schulbücher sind nur förderfähig, sofern die staatlichen Zuweisungen gemäß Art. 22 Abs. 1 BaySchFG für die Beschaffung von (analogen oder digitalen) Schulbüchern bereits gebunden sind.)
Was kann über dieses Budget nicht gefördert werden?
– Nicht als digitale Bildungsmedien gelten Softwarelösungen zur Schulverwaltung, rein administrative Anwendungen, insbesondere zur Unterrichtsorganisation und Verwaltung von digitalen Endgeräten, Apps, Nutzerkonten und digitalen Klassenräumen (z. B. Mobile Device Management-Lösungen), Office-Anwendungen, reine Cloudspeicher-Dienste sowie Kommunikationsdienste (Messenger, Chat- und Mail-Programme, Videokonferenzsysteme). Nicht förderfähig sind zudem zusätzliche Kosten für weitere Leistungen (z. B. Anwenderschulung), die zusammen mit dem digitalen Bildungsmedium angeboten werden.
Wie hoch ist das Budget pro Schüler?
– Es wird für jede Schülerin und jeden Schüler am Gymnasium im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BayEUG ein Betrag von 10,38 € bereitgestellt.
Wie läuft das Verfahren zur Beschaffung der Lizenzen ab?
– Die Schule tritt in den Dialog mit ihrem Schulaufwandsträger, um das weitere Vorgehen und die Auswahl der Bildungsmedien abzustimmen.
– Die Auswahl und Beschaffung erfolgt im gleichen Verfahren wie bei der Beschaffung der lernmittelfrei auszugebenden Lernmittel.
Nutzung von Anwendungen über Single-Sign-On
– VIDIS: Schulen können mit ihren ByCS-Zugangsdaten über die VIDIS-Schnittstelle auf ByCS unmittelbar dort registrierte Bildungsangebote nutzen, ohne dafür separate Nutzerzugänge pflegen zu müssen.
– Beispiele für Bildungsangebote, die über VIDIS eingebunden werden können: schulKI, Mathegym, TaskCards, phase6, fobizz
– Bildungslogin stellt beispielsweise eine Möglichkeit der Single-Sign-On-Einbindung für digitale Schulbücher verschiedener Verlage dar.