im heutigen Newsletter möchte die Beratung digitale Bildung einen intensiven Blick auf die Rolle von Systembetreuungen in Schulen seit der ersten KMBek dazu aus dem Jahr 2000 werfen.
Systembetreuungen waren und sind ein Dreh- und Angelpunkt für erfolgreiche Digitalisierung an Schulen, wurden aber bei dem aktuell laufenden Digitalisierungsprogramm „dSdZ“ fast schon stiefmütterlich behandelt. In Anbetracht eines neuen KMBeks, welches im Mai dieses Jahres vom Kultusministerium herausgegeben wurde, ist es nun geboten, die Rolle und das Selbstverständnis von Systembetreuungen an Schulen zu beleuchten und neu zu definieren.
In diesem Newsletter soll dies in Form eines informativen Kommentars, neudeutsch „opinion-piece“ erfolgen, in dem Fakten und Meinungen nebeneinander stehen.
„Die schulische Systembetreuung – ein KMBek für die Ewigkeit?“
Am 04. Juni 2025 erschien die neue KMBek zur System- und Anwenderbetreuung an Schulen vom 20. Mai 2025 im Amtsblatt. Die Vorgänger-KMBek zur Systembetreuung an den Schulen vom März 2000 wurde somit nach 25 Jahren Gültigkeit außer Kraft gesetzt. In einer Zeit der rasant voranschreitenden Digitalisierung erscheint einem diese Zeitspanne unfassbar lang. Gerade weil sich in den letzten Jahrzehnten die digitalen Strukturen an Schulen grundlegend verändert haben, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Gab es zu Beginn der 2000er Jahre in den Schulen zumeist nur LAN-gebundene Computerräume mit einer überschaubaren Anzahl an Standrechnern, so kam es in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Explosion der zu installierenden und zu betreuenden Infrastruktur: WLAN wurde in den Schulgebäuden flächig aufgespannt, die Klassenzimmer wurden mit moderner Präsentationstechnik ausgestattet, stationäre und mobile Schüler- und Lehrergeräte wurden in die Systeme eingebunden und MDM-Verwaltungen für die Verwaltung von mobilen Endgeräten kamen hinzu. Wie kann also ein wesentliches KMBek zur Digitalisierung dermaßen lange Bestand haben, wenn sich die Infrastruktur, die Anforderungen und Tätigkeitsbereiche in einem solchen Umfang erweitert haben?
„Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen“
Bereits auf der ersten Seite des alten 2000er KMBeks steht der Satz: „Die Tätigkeit der als Systembetreuer(in) eingesetzten Lehrkraft […] ist im organisatorischen bzw. koordinierenden sowie vor allem im pädagogischen und didaktisch-methodischen Bereich angesiedelt. Schon damals wurde die Tätigkeitsbeschreibung mit dem Fokus auf Organisation und Medienpädagogik formuliert, wenngleich die Realität eine andere war. Gerade zu diesem Zeitpunkt begannen die Computersysteme zu wachsen und komplex zu werden. Die ersten größeren Netzwerkstrukturen mit einer Server-Client-Struktur fanden Einzug in den Schulen. Im Zuge des schulinternen Netzausbaus wurde gefordert, dass Schulen aus Sicherheitsgründen voneinander getrennte Netze, das pädagogische Netz und das Verwaltungsnetz, haben mussten. Netzwerkausbau, -konfigurationen und Netzsicherheitsmaßnahmen waren die dominierenden Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt der Digitalisierung in Schulen. Das damalige KMBek erkannte und benannte diese Tätigkeitsfelder schon, wies aber der Systembetreuung die Rolle des Organisators, Planers und Beraters dabei zu. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass die Systembetreuung nicht von einer Person allein wahrgenommen werden kann, sondern andere Akteure Aufgaben übernehmen sollen. Als Akteure nennt das alte KMBek: Laboranten, externe Unternehmen und EDV-Techniker der Sachaufwandsträger. Hier wird augenscheinlich, wie sehr schon das KMBek an der Realität vorbei formuliert wurde. Laboranten waren schon zum damaligen Zeitpunkt eine aussterbende Art und der EDV-Techniker des Sachaufwandsträgers existierte entweder noch nicht oder war mit der EDV-Anlage der eigenen Behörde, zumeist dem Landratsamt, voll ausgelastet. Übrig blieben nur die externen IT-Firmen. Schulen und Systembetreuungen gingen somit Rahmenverträge zur Wartung und dem Ausbau der Systeme mit diesen IT-Dienstleistern ein. Sobald aber der IT-Techniker nach seiner vertraglich zeitlich geregelten Tätigkeit das Schulgebäude wieder verlassen hatte, war die Systembetreuung defacto der einzige Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme zur schulischen IT-Infrastruktur vor Ort. Der Systembetreuer oder die Systembetreuerin wurde zum „Feuerwehrmann“ bzw. zur „Feuerwehrfrau“ - immer bereit für den Notfalleinsatz, falls es irgendwo „brennen“ sollte. Schnelles Reagieren war gefragt, wenn der Schulserver abgestürzt war, der Beamer nicht mehr starten wollte oder ein Rechnernetzteil kaputt ging. Die Systeme mussten so schnell wie möglich wieder zu Laufen gebracht werden, damit der Schul- und Verwaltungsbetrieb weitergehen konnte. Die Systembetreuung wurde somit zum Notfall-System- und Netzwerktechniker vor Ort, weil es nicht möglich war (und auch nicht bis heute ist), mehrere Stunden oder Tage auf den externen IT-Servicedienstleister zu warten.
Alles sind „geringfügige“ technische Probleme!
Im alten KMBek werden auch die technischen Aufgaben der Systembetreuung definiert:
Genannt werden bei den technischen Aufgaben die Installation von Programmen, Feststellung von technischen Problemen und die „Behebung von geringfügigen technischen Problemen, soweit dies einen vertretbaren Rahmen nicht überschreitet.“
Der Systembetreuungen kamen durch diese Formulierung in eine Zwickmühle. Was bedeutet dieser Satz? Wenn man sich in der Lage sieht, einen Beamer wieder gängig zu machen, indem man das Gehäuse öffnet, den Luftfilter entnimmt, reinigt und wieder einbaut, ist das dann ein geringfügiges technisches Problem? Für den einen ja, für den anderen nein. Grundsätzlich hängt es davon ab, wie das Problem bewertet wird. Je mehr Erfahrungen die Betreuung mit dem System gesammelt hat und je kompetenter er wird, umso geringfügiger werden die Probleme mit dem eigenen Computersystem sein. Letztendlich kann diese Formulierung keinen Orientierungsrahmen bieten, was eine Systembetreuung zu tun oder nicht zu tun hat. Aufgrund dieser Formulierung gibt es nun Systembetreuungen, die einfach alle Tätigkeiten für den Ausbau und die Wartung ihres Schulsystems übernommen haben. Von der Verkabelung über das Aufhängen von Access-points bis hin zur Serverkonfiguration.
„Zu gut qualifiziert!“
Im alten KMBek wird von den Systembetreuern keine verpflichtende Fortbildung verlangt. Doch im Jahr 2003 beauftragte die damalige Kultusministerin Monika Hohlmeier die Lehrerakademie in Dillingen schriftlich, ein Fortbildungsangebot für die Systembetreuungen an Schulen zu entwickeln. Damals lauteten die Titel der ersten Fortbildungsmaßnahmen: „Grundlagen der Schulvernetzung“, „Microsoft-Windows-Netzwerkbetriebssysteme“ oder „Linux-Netzwerksysteme“. Es gab Zeiten, an denen an der ALP in Dillingen Cisco-Netzwerkzertifikate mit Abschlussprüfung abgelegt werden konnten. Der Fokus der Fortbildungen lag seit der Hohlmeier-Initiative überdeutlich auf den technischen Aspekten der Tätigkeit einer Systembetreuung. Eine Entwicklung, die nicht zur oben genannten Aussage der „geringfügigen technischen Probleme“ passt und schon gleich überhaupt nicht zum pädagogisch-didaktischen Tätigkeitsschwerpunkt. Über die Jahre ergab sich die logische Konsequenz daraus: Systembetreuerinnen und Systembetreuer wurden zu IT- und Netzwerkexperten mit einer so hohen Qualifikation weitergebildet, wie man sie auf dem freien Markt nicht überall finden konnte. Wer, wenn nicht die weitergebildeten Systembetreuungen, war nun in der Lage, die technischen Probleme im eigenen Haus in den Griff zu bekommen? Die Systembetreuungen wurden über Jahre IT-technisch „zu gut qualifiziert“.
Momentan befindet sich das Fortbildungsangebot für Systembetreuungen der ALP Dillingen im Umbau. Der Fokus wird auf das neu definierte Anforderungsprofil der neuen KMBek passend gemacht. Fortbildungen, wie z.B. Linux-Netzwerke sind gestrichen worden. Stattdessen werden nun z. B. Fortbildungen zum Thema MDM-Verwaltung angeboten - eigenartigerweise wiederum ein eindeutig technisches Thema. Es muss aber auch klar festgehalten werden, dass es durchaus Fortbildungsangebote in Dillingen gibt, die den medienpädagogisch- und organisatorischen Aspekt der Tätigkeit in den Fokus nehmen, namentlich „Grundlagen der Systembetreuung“.
Wenn man heute einen Blick auf das aktuelle Fortbildungsangebot der „Schulnetz-Angebote“ der ALP Dillingen wirft, ist das Verhältnis von Fortbildungen mit technischen Inhalten im Vergleich zu Fortbildungen mit medienpädagogisch-organisatorisch Inhalten immer noch ca. 50:50. Man kann davon ausgehen, dass die organisatorisch-pädagogischen Aspekte zunehmend in den Vordergrund treten und die technischen Fortbildungen immer weniger werden.
„Technische und pädagogische Systembetreuung – Diener zweier Herren“
Im Zuge des DigitalPakts wurde 2020 die Administrationsförderung BayARn gestartet. Diese Förderung zielt darauf ab, die technische Systemadministration an Schulen zu professionalisieren. Nicht im Sinne von „besser machen“, sondern im Sinne von Auslagerung der Aministration an professionelle Dienstleister oder extra angestellte IT-Fachkräfte. Im Zuge dieses Förderprogrammes wurden 160 Mio. Euro bereitgestellt. Wie viele Fachkräfte davon eingestellt wurden, ist nirgendswo nachlesbar. Man kann aber wohl von einer bis drei neu eingestellten IT-Fachkräften pro Landkreis ausgehen. Über die Anzahl und Qualität der neu abgeschlossenen Dienstleistungsverträge gibt es ebenfalls keine offiziellen Zahlen.
Die ehemalige Systembetreuung wurden Folge dessen umbenannt. Lehrkräfte mit dieser Funktion wurden nun zur „pädagogischen Systembetreuungen“ und die externen IT-Fachkräfte wurden zur „technische Systembetreuung“. Interessant hierbei ist die administrative Trennung der beiden Systembetreuungen. Die Lehrkraft ist direkt der Schulleitung, die technische Systembetreuung dem Sachaufwandsträger unterstellt.
Auf den Seiten des KM gibt es für jede Betreuung eine griffige Kurzzusammenfassung der Tätigkeit:
Pädagogische Systembetreuung:
„[…] Pädagogische Systembetreuer sorgen dafür, dass IT- Infrastrukturen in den Schulen optimal eingesetzt werden!“
Technische Systembetreuung:
„[…] IT-Administratoren sorgen dafür, dass IT- Infrastrukturen in den Schulen laufen!“
Für die pädagogischen Systembetreuungen gibt es aber zusätzlich immer wieder Anweisungen und Informationen von übergeordneter Stelle, zumeist dem Kultusministerium, die an den Schulen umgesetzt werden müssen. Diese Internetseite des KM nennt 14 Bereiche, in denen pädagogische Systembetreuungen tätig sein sollen. Für die technischen Systembetreuungen gibt es diese präzisen und ausformulierten Anweisungen nicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es den technischen Systembetreuungen nicht möglich, Fortbildung an der ALP-Dillingen, auch nicht als externer Teilnehmer, zu besuchen.
Die technischen und pädagogischen Systembetreuungen sind somit „Diener zweier Herren“ mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen, aber auch potenziell unterschiedlichen Anweisungen. Keine wirklich gute Organisationsgrundlage für eine produktive Zusammenarbeit. Es muss aber auch nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine Kooperation von vornherein scheitern muss.
„Das KMBek vom 20. Mai – wer macht jetzt was?“
Eine Systembetreuung ist und bleibt eine pädagogisch- didaktische Funktion an der Schule. Jedoch werden jetzt die Tätigkeitfelder und Aufgabenbereiche klarer abgegrenzt und definiert. Der technische Bereich wird nun im neuen KMBek mit den Begriffen „First-Level-Support“ und „einfache Administrationsmaßnahmen“ umrissen. Der erste Begriff stammt aus der IT-Branche und ist dort eindeutig definiert. Das aktuelle Votum von 2023/24 greift die Definition weitestgehend auf und nennt als Aufgabengebiete der pädagogischen Systembetreuung im First-Level-Support diese vier Punkte:
• Pflege von Nutzerzugängen (z. B. Passwort zurücksetzen)
• Gerät neustarten
• Kabelsteckverbindung prüfen
• Gerät mit schuleigenem WLAN verbinden
Der Begriff „einfache Administrationsmaßnahmen“ wird im Votum nicht klar erläutert. In der IT-Branche sind im allgemeinen einfache Administrationsaufgaben so definiert:
„Maßnahmen, die die Systemverfügbarkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit von IT-Infrastrukturen sicherstellen. Sie erfordern keine tiefgehende technische Expertise. Die Prozesse verlaufen zumeist standardisiert, sind in Dokumentationen oder ISO-Normen fixiert und oftmals auch automatisierbar.“ (eigene Definition, aus verschiedenen Quellen zusammengetragen)
Interessant ist auch die gegenteilige Sicht auf diese Begriffe. Was sind „First-Level-Support“ und „einfache Administrationsmaßnahmen“ nicht? Hier nur eine unvollständige Auswahl.
1. Firewall konfigurieren
2. Server neu aufsetzen
3. Netzwerkarchitektur ändern
4. Datenbanken migrieren oder konfigurieren
5. Sicherheitszertifikate installieren oder verwalten
6. Active Directory (AD) administrieren
7. VPN-Server konfigurieren
8. Virtualisierungsumgebungen einrichten
9. LDAP (Lightweight Directory Access Protocol) einrichten
10. Protokollanalysen durchführen (z. B. mit Wireshark)
11. Hardware-Konfiguration auf BIOS-Ebene
12. Firewall-Regeln auf Anwendungsebene konfigurieren
13. Erstellung und Verwaltung von Systemabbildern (Images)
14. E-Mail-Server konfigurieren (z. B. Exchange Server)
15. Einrichtung und Verwaltung von Cloud-Infrastrukturen (z. B. AWS, Azure)
16. Einrichten und Verwaltung von MDM-Systemen
Darüber hinaus werden in keinem der KMBeks Tätigkeiten an stromführenden Geräten genannt, da diese ausschließlich von geschulten Elektrofachkräften vorgenommen werden dürfen. Ohne entsprechende elektrotechnische Ausbildung darf kein stromführendes Gerät zur Reparatur oder Wartung geöffnet werden. Zudem dürfen elektrische Geräte, die zur Reparatur nicht mehr stromführend sind, nach einer Öffnung keinesfalls wieder an den Strom angeschlossen werden. Es besteht die Gefahr der Fehlfunktion bei erneuter Stromführung durch unsachgemäßes Handeln. Somit ist auch jeder Form von …
17. … stromführender Verkabelung und Installation
keine Tätigkeit, die von Systembetreuungen ausführt werden soll.
Insgesamt soll die Tätigkeit der pädagogischen Systembetreuung klar weniger technisch sein, als sie es zuvor war. Für viele Lehrkräfte, die diese Tätigkeit jahrzentlang gemacht haben, wirkt das wie eine Entmündigung. Insbesondere wenn man bedenkt, wie viele der Systembetreuungen die digitalen Schulstrukturen von Grund auf aufgebaut haben. Was machen Sie nun mit dem technischen Know-How, das sie sich selbst und in Fortbildungen in Dillingen angeeignet haben?
Die neue Rolle der Systembetreuung – Change Management
Man kann unterm Strich festhalten, dass eine pädagogische Systembetreuung in den nächsten Jahren anders arbeiten werden wird und muss, als es Systembetreuungen früher gemacht haben. Das KMBek von 2025 nennt mehrere Aspekte, die deutlich die Richtung vorgeben:
Das KMBek von 2025 gibt einen teamorientierten Ansatz vor. Die pädagogische Systembetreuung liegt nun in der Verantwortung einer Lehrkraft mit klarer Leitungsfunktion für ein Team, das aus Kolleginnen und Kollegen besteht. Dies rechtfertigt dann auch weiterhin die Wertigkeit der Funktion.
Die pädagogische Systembetreuung soll zudem verstärkt in die Unterrichtsentwicklung eingebunden werden. Sie wirkt aktiv an der Gestaltung und Integration digital gestützter Lehr-Lernszenarien mit und hat zudem einen systematischen Fortbildungsauftrag innerhalb der Schule.
Der Fokus ist nun Aufgaben zu delegieren und auszulagern, Prozesse an Schulen zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die IT-Strukturen so gut wie möglich im Unterricht eingesetzt werden. Eine Systembetreuung wird in Zukunft ein „IT-Systemmanager“ sein und „Qualitätssicherung“ betreiben.
Was ändert sich noch?
Auch das Modell der Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Systembetreuung wurde reformiert. Während im Jahr 2000 ein starres Modell galt, das die Anrechnung an die Anzahl der vorhandenen Computer knüpfte, ist das System 2025 deutlich flexibler. Die Anrechnung erfolgt nun abhängig von der konkreten Aufgabenlast und der Schulstruktur, wobei die bloße Zugehörigkeit zum Team keinen automatischen Anspruch auf Entlastung begründet. In einer Zeit des Lehrermangels ist eine Diskussion über die Anzahl der Anrechnungsstunden für eine Tätigkeit immer eine unangenehme Situation.
Nicht zuletzt hat sich auch die Bedeutung von Qualifikation und Fortbildung stark verändert. 2000 war lediglich die Bereitschaft zur Fortbildung empfohlen. Im Jahr 2025 ist eine verbindliche Basisqualifizierung – etwa durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) oder über das SCHULNETZ – verpflichtend. Darüber hinaus werden regelmäßige begleitende Fortbildungen erwartet. Ob dieser Punkt eine echte Mehrbelastung darstellt, ist fraglich. Schon immer waren die Fortbildungen für Systembetreuungen gut besucht und die Angebote der ALP-Dillingen wurden regelmäßig aufgrund der hohen Nachfrage erweitert.
Fazit: Systembetreuung 2.0
Alles in allem muss sich nun eine Veränderung bei der Tätigkeit der Systembetreuungen ergeben. Nicht so sehr, weil es nun ein neues KMBek gibt, sondern weil sich die Zeiten, Strukturen und Herausforderungen verändert haben. Es bleibt zu hoffen, dass das neue KMBek dauerhaft die richtige Entwicklungsrichtung vorzeichnet und die Systemstrukturen diese auch ermöglichen: In einem idealen Szenario kann ein pädagogischer Systembetreuer oder eine Betreuerin in enger Kooperation mit einer technischen Systembetreuung und einem Team im Rücken pädagogisch wirksamer arbeiten als jemals zuvor. Dazu benötigt er oder sie eine immer ansprechbaren technische Systembetreuung, ein gutes Team, die passenden schulischen Strukturen und ein gut abgestimmtes Fortbildungsangebot mit klar pädagogischem Schwerpunkt.
Der neue Kurs muss klar mit Beteiligten kommuniziert und mitgetragen werden. Ein Rückfall in die technische Fokussierung der 2000er Jahre darf sich nicht wiederholen. Pädagogische Systembetreuungen, die diese Aufgabe seit vielen Jahren machen, müssen sich jetzt gegebenenfalls neu aufstellen. Systembetreuungen, die diese Aufgabe neu übernehmen, dürfen sich nicht von den alten Strukturen in Tätigkeiten und Prozesse hineindrängen lassen, die nicht der Neuausrichtung entsprechen.
Schon immer waren Systembetreuerinnen und Systembetreuer mit großen Herausforderungen konfrontiert. Nun kommt die nächste große Herausforderung auf sie zu: Sich neu zu definieren. Vielleicht unter dem Schlagwort „Systembetreuung 2.0“?
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Die Beratung digitale Bildung wünscht Ihnen ein gutes Durchhaltevermögen für die letzten Wochen des Schuljahres!