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Unterstützungsangebote zum digitalen Lernen
Beratung digitale Bildung für die Gymnasien der Oberpfalz

Sonntag, 23.06.2024

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie versprochen legen wir den Fokus des heutigen Newsletters auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Mai 2024 (erschienen am 19. Juni 2024; Aktenzeichen: 2230.1.3-K).

Sie können das Dokument von der Verkündungsplattform Bayern herunterladen:

„Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten.

 

Disclaimer:
Diese Zusammenfassung dient lediglich zur Information und ist keine rechtsverbindliche Auslegung der Bestimmungen. Bitte verstehen Sie diese Ausführungen als ergänzende Hinweise im Rahmen unserer Beratungstätigkeit. Für eine verbindliche Interpretation der Richtlinien und detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offiziellen Dokumente oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

 

  • Die Umsetzung des Ausstattungskonzepts sollte immer auf die qualitative Verbesserung des Unterrichts und die systematische Förderung der Potenziale der Schülerinnen und Schüler abzielen, anstatt nur die Anzahl der eingesetzten Geräte zu erhöhen.

 

  • Zu nennen sind hier die zahlreichen Vorteile einer 1:1-Ausstattung (Nr. 1) und die Handlungsfelder der digitalen Schulentwicklung (Nr. 4).

 

  • Als Teilnahmevoraussetzungen für Schulen werden definiert:
    • Technische Ausstattung: Breitbandanschluss, flächendeckende WLAN-Ausleuchtung, sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten oder alternatives Ladekonzept, Möglichkeit der drahtlosen Bildschirmübertragung
    • Zustimmung des Schulaufwandsträgers
    • Registrierung beim Staatsministerium über das Schulportal sowie eine Bestätigung durch das Staatsministerium
    • Empfehlung: Elternbeirat sowie die Lehrerkonferenz in geeigneter Weise möglichst früh einbeziehen.

 

  • Die Ausstattung von max. zwei Jahrgangsstufen ist möglich. Die staatlichen Gymnasien könnten aus den Jahrgangsstufen 5 bis 10 wählen.

 

  • Die Endgeräte gelten als nicht lernmittelfreie Lernmittel. Die Beschaffung erfolgt über die Erziehungsberechtigten bzw. über die volljährigen Schülerinnen bzw. Schüler. Die Eigenbeschaffung wird staatlich bezuschusst.

 

  • Der Zuschuss beträgt max. 350 EUR je förderfähiges Endgerät.

 

  • Die Förderung kann zweimal pro Schullaufbahn beantragt werden. Die Zweckbindung (Schuljahr, für welches das Gerät gekauft wurde + drei Jahre) und die Höhe der Jahrgangsstufe (Gym: max. 12 Jahrgangsstufe) sind zu beachten.

 

  • Konkret bedeutet dies für das Gymnasium: Wenn Geräte für den Einsatz in der 8. Jahrgangsstufe gekauft werden, ist eine erneute Förderung in der Jahrgangsstufe 12 noch möglich. Werden Geräte erst in der 9. Jahrgangsstufe besorgt, ist die Zweckbindung in der 12. Jahrgangsstufe noch nicht vorüber und eine erneute Förderung ausgeschlossen.

 

  • Als zwingende technische Mindestkriterien gelten: Neugeräte mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße oder Refurbished-Geräte mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße von gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr.

 

  • Ergänzend dazu kann die Schule in Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger und dem Elternbeirat weitere Mindestkriterien definieren; z. B. Gerätetyp, Hersteller, Speicherplatz, Ausstattungskomponenten wie Tastatur und/oder Stift, Anbindung an ein Mobile Device Management der Schule.

 

  • Für unterschiedliche Jahrgangsstufen können unterschiedliche Kriterien definiert werden.

 

  • Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule.

 

Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für teilnehmende Schulen ein individueller Beginn der Ausstattung während des gesamten Schuljahres 2024/25 möglich ist. Nutzen Sie diese Flexibilität, um konzeptionelle, organisatorische und technische Vorbereitungen zu treffen, die für ein Projekt dieser Größenordnung notwendig sind. Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei und freuen uns über eine Kontaktaufnahme!

 

Herzliche Grüße

Birgit Zimmermann, Peter Zimmerer und David Bartmann
Beratung digitale Bildung für die Gymnasien in der Oberpfalz 

 

 

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