Sonntag, 23.02.2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im heutigen Newsletter möchten wir Sie über den aktuellen Stand der technischen und pädagogischen Systemadministrationen an Schulen informieren.
Im August 2021 stellte der Freistaat Bayern erstmals Mittel für eine IT-Administrationsförderung bereit. Das Förderprogramm BayARn war geboren. Seit diesem Zeitpunkt besitzen immer mehr Schulen in Bayern zwei Arten von Systemadministratorinnen und Systemadministratoren, nämlich die neu dazugekommen technischen und die bereits bestehenden, aber nun neu umbenannten, pädagogischen Systemadministratorinnen und -administratoren.
In der Förderrichtlinie zu BayARn selbst und in zahlreichen anderen Veröffentlichungen seitens des Kultusministeriums werden nun Aufgabenfelder und Aufgabenbereiche benannt, die von der jeweiligen Personengruppen an einer Schule zu verantworten sind. Auf den Seiten des Kultusministeriums werden dazu diese Aussagen getroffen:
"[...] Pädagogische Systembetreuer sorgen dafür, dass IT- Infrastrukturen in den Schulen optimal eingesetzt werden!"
"[...] IT-Administratoren sorgen dafür, dass IT- Infrastrukturen in den Schulen laufen!" [Quelle]
Am präzisesten wird die Aufgabenaufteilung im aktuellen Votum des Kultusministeriums in Kapitel 3 dargestellt. Hier wird klar benannt, dass die pädagogische Administration höchstens den 1st-Level Support übernimmt, aber ansonsten nur noch rein pädagogisch, insbesondere im Bereich der Kollegiumsschulungen, tätig ist. Den technischen Administratoren fällt der 2nd und 3rd-Level Support zu.
Auf weiteren Seiten des Kultusministeriums werden Tätigkeitsfelder benannt, die zwar der Systemadministration zugeteilt sind, aber noch nicht zwischen den Aufgabenbereichen der technischen und pädagogischen Systemadministratoren differenzieren.
Die KM-Seite "Datensicherheit und Datenschutz an Schulen" nennt 13 Aufgabenfelder:
1. Allgemeine Hinweise
2. Ausbildungsgeräte
3. Browser
4. Datensicherung
5. Handreichung für den Datenschutz
6. Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge
7. Lehrerdienstgeräte
8. Mobile Device Management
9. Nutzungsordnung
10. Private Endgeräte im Dienstgebrauch
11. Schülerleihgeräte
12. Schulnetz
13. Verschlüsselung
Einige dieser dreizehn Punkte bieten sich dafür an, Schulungen für ein Lehrerkollegium dazu durchzuführen, z. B. Punkt 3 "Browser". Hier sollen Kenntnisse über Browser-Plugins, Umgang mit Downloads, Cookies und Kennwörtern vermittelt werden. Diese Tätigkeiten fallen klar den pädagogischen Systemadministrationen zu.
Andere Punkte hingegen sind klar den technischen Systembetreuungen zuzuordnen, z. B. die Verwaltung und Einrichtung von Schülerleihgeräten und Lehrerdienstgeräten.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine eindeutige Trennung und Zuordnung der Tätigkeitsfelder von technischen und pädagogischen Systembetreuungen. Das Kultusministerium muss deshalb hier nachschärfen und die alte Systembetreuer-KMBek von 2000 überarbeiten. Die Veröffentlichung der neuen KMBek wird für das Frühjahr 2025 erwartet.
Hierbei wird sich eine administrative Schwierigkeit ergeben: Die KMBeks des Kultusministeriums sind für alle staatlichen und staatlich anerkannten Schulen in Bayern verbindlich. Die Vorgaben werden direkt an Schulleitungen weitergegeben, die diese dann im Kollegium umsetzen. Die Umsetzung der Vorgaben wird zudem von den Ministerialbeauftragten der Bezirke übergeordnet verantwortet.
Dieses System existiert für die technischen Systemadministrationen nicht. Diese unterstehen den Schulaufwandsträgern und sind nicht als Lehrpersonal, sondern als Verwaltungspersonal definiert. Sie erhalten ihre Vorgaben nicht aus dem Kultusministerium, sondern von ihrem Dienstherren. Die Dienstherren, oftmals Landrätinnen und Landräte, koordinieren sich, ihre Tätigkeit und ihr Personal mit den Vorgaben der Landesministerien. Das Kultusministerium ist ihnen nicht weisungsbefugt. Es gibt nicht einmal eine politische Richtlinienkompetenz des Kultusministerium über die Schulaufwandsträger. Sie besitzen somit ein deutlich größeres Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Einsatz- und Tätigkeitsfelder ihres Personals. Kurz zusammengefasst: Die pädagogische Systembetreuung erhält ihre Aufträge direkt und unmittelbar vom Kultusministerium, die technische Systemadministration bestenfalls indirekt oder gar nicht.
Diese Trennung wird auch an anderen Aspekten deutlich: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es den technischen Systembetreuerinnen und -betreuern nicht möglich, Fortbildungen an der Lehrerakademie in Dillingen zu belegen. Nicht einmal als externer Teilnehmer. Auch können technische Systembetreuungen an mehreren Schulen oder auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, die vom Schulaufwandsträger verantwortet werden, z. B. einem Landratsamt.
Das kommende Systembetreuer-KMBek wird demnach klar den pädagogischen Systembetreuer in den Fokus nehmen und dessen Aufgabenbereiche klar definieren. Dem technischen Systembetreuer fallen dann nach dem Ausschlussprinzip wohl die Aufgaben zu, die der pädagogische nicht verantworten soll.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Ausschlussprinzip die einzige Maßnahme sein wird, die Arbeit beider Systemadministrationen an Schulen zu koordinieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Koordination zwischen den beiden Systembetreuergruppen aus administrativer Sicht unzufriedenstellend - was aber nicht bedeuten muss, dass die Kooperation an Schulen schlecht sein muss. Die Beratung digitale Bildung versucht weitere Maßnahmen voranzubringen, die Kooperation der technischen und pädagogischen Systemadministration zu unterstützen.
Die Beratung digitale Bildung hofft, dass sich aus den technischen und pädagogischen Systembetreuungen ein effektives und gleichberechtigtes Team bilden wird, welches die Digitalisierung an bayerischen Schulen gewinnbringend vorantreiben wird.
Ihr Team der Beratung digitale Bildung an der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz
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Kommende Fortbildungen:
5. Tagung der pädagogischen und technischen Systembetreuerinnen und Systembetreuer an Gymnasien in der Oberpfalz
FIBS-Nr.: M043-0/25/25_03_501
Termin: 13.03.2025 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Hier der Direktlink zur Anmeldung
Anmeldeschluss 27.02.2025
Veranstaltungsort
MINT-Labs Regensburg
Rudolf-Vogt-Straße 18
93053 Regensburg
Leitung: OStR David Bartmann, informationstechnischer Berater digitale Bildung für die Gymnasien in der Oberpfalz
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an die pädagogischen als auch an die technischen Systembetreuungen an den Gymnasien in der Oberpfalz.
Das Treffen dient zur Weiterbildung, zum Informationsaustausch und zur Vernetzung.
Gerne können Fragen oder Anregungen zur Tagung vorab an OStR David Bartmann (Tel.: 0941 507 7091) per Mail (ibdb@mb-gym-oberpfalz.de) geschickt werden.
Das genaue Programm erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen mit der Einladung.
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Weitere Fortbildungswünsche können gerne bei uns unverbindlich nachgefragt werden. Gerne unterstützen wir Sie an Ihrer Schule durch Workshops für das gesamte Kollegium an den pädagogischen Tagen durch unser Referentennetzwerk.
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie Wünsche oder Anregungen haben
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