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Sonntag, 21.09.2025
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, Sie sind gut in das neue Schuljahr gestartet und wir wünschen Ihnen viel Motivation, Energie und ausdauernde Gesundheit für die Herausforderungen, die im neuen Schuljahr auf Sie zukommen werden.
Im heutigen Newsletter möchten wir Ihnen eine Auswahl an Ritualen und Nutzungsvereinbarungsregeln vorstellen, die Sie für Ihre schulinterne Arbeit in den 1:1-Klassen nutzen können.
Gute Rituale und Nutzungsvereinbarungen in den 1:1-Klassen
Mit dem Tablet ist ein weiteres Medium ins Klassenzimmer eingezogen, das große Chancen für anschaulichen und qualitativ hochwertigen Unterricht eröffnet, gleichzeitig aber auch Risiken wie Ablenkung, Missbrauch und Fremdbeschäftigung mit sich bringt. Um Störungen zu vermeiden und den pädagogisch sinnvollen Einsatz des Tablets zu fördern, sind klare Rituale und Nutzungsregeln nahezu unerlässlich. Jede dSdZ-Schule sollte für ihre 1:1-Klassen eine verbindliche Nutzungsvereinbarung erstellen oder zumindest über klar definierte Rituale und Abläufe im Umgang mit den digitalen Geräten verfügen. Im Folgenden finden sich Beispiele möglicher Rituale und Nutzungsregeln, die als Grundlage für eine individuell angepasste schulische Vereinbarung dienen können. Sie sind nach den Kategorien „Classroom Management“, „Digitale Grundregeln und Nutzung von KI“ und „Individuelle schulische Regeln“ gegliedert.
Classroom Management
- Das digitale Gerät befindet sich zu Beginn der Unterrichtsstunde zusammen mit den anderen Schulmaterialien immer ausgeschaltet auf dem Arbeitsplatz.
- Das digitale Gerät wird zuhause aufgeladen und steht im Unterricht einsatzbereit zur Verfügung. Gleiches gilt für Peripheriegeräte wie Eingabestift oder Tastatur.
- Das digitale Gerät wird erst nach Aufforderung der Lehrkraft geöffnet und benutzt.
- Die digitalen Geräte werden am Ende der Stunde in die Schultasche gepackt und dürfen z. B. in den Pausen nicht frei verfügbar auf den Tischen liegen.
Digitale Grundregeln und Nutzung von KI
- Bei der Benutzung des digitalen Geräts dürfen folgende Punkte niemals eigenständig und ohne Kenntnis der Lehrkraft von Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden: ein Audio- oder Videomitschnitt des Unterrichts, Fotografieren des Unterrichtsinhalts, von Mitschülerinnen und Mitschülern und der Lehrkraft. Ausnahmen davon sind nur mit der expliziten Zustimmung der Lehrkraft in einer spezifischen Unterrichtssituation möglich.
- Alle Anmeldedaten, die für die Nutzung des Geräts im Unterricht notwendig sind, sind jederzeit verfügbar und können schnell eingegeben werden. Dies können Anmeldedaten für eine Lernplattform, eine spezielle App oder ein Onlineangebot sein.
- Die Schülerinnen und Schüler sichern ihr Gerät und ihre Daten durch starke Passwörter und geeignete Zugangsbeschränkungen.
- Das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischen, rassistischen und verfassungsfeindlichen Inhalten ist verboten. Das Netzfiltersystem der Schule blockiert zwar diese Anfragen, protokolliert aber auch mit, von wem diese Seiten aufgerufen wurden. Auch der Versuch, diese Seiten aufzurufen, wird mit klaren pädagogischen Maßnahmen sanktioniert.
- Falls sich Schülerinnen und Schüler durch das Umgehen der Netzfiltersysteme Zugang zu pornografischen, rassistischen und verfassungsfeindlichen Inhalten im Netz verschaffen oder diese anderen Mitschülern zugänglich machen, erfolgen massive pädagogische bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen.
- Messengerdienste, Social Media und Spiele dürfen im Unterricht und auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Das Netzfiltersystem der Schule blockiert zwar diese Dienste und Apps, die Anfragen werden aber mitprotokolliert. Auch der Versuch, diese Seiten oder Apps aufzurufen, wird mit pädagogischen Maßnahmen sanktioniert. Das Umgehen der Filterung führt zu klaren pädagogischen Maßnahmen.
- Mobbing und verbale Gewalt sind niemals akzeptabel – weder in der Schule noch zuhause, weder über das private Handy noch über das digitale Gerät, das zur Arbeit in der Schule genutzt wird. Der Verstoß dagegen wird deutliche pädagogische Maßnahmen nach sich ziehen.
Gerade in der Oberstufe, z. B. bei der W-Seminararbeit, spielt der Aspekt der KI-Nutzung eine große Rolle. Folgende Aspekte könnten in höheren Klassen in die Nutzungsvereinbarung bezüglich der Nutzung von KI mit aufgenommen werden:
- traditionelle Medien haben auch ihre Vorteile und Stärken und nicht alles, was im Internet steht oder eine KI produziert, muss richtig sein!
- Künstliche Intelligenz macht einem das Leben als Schülerin oder Schüler leichter: Hausaufgaben sind schnell gemacht und Texte sind viel schneller geschrieben – aber der echte Mehrwert entsteht erst dann, wenn wir sie klug und bewusst einsetzen. Wer KI nur nutzt, um schneller fertig zu sein, verpasst die Chance, wirklich etwas zu verstehen oder sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen. Nutze KI als Werkzeug zur persönlichen Weiterentwicklung! Lass dir Themen nochmal erklären, stell dir selbst Aufgaben, übe Vokabeln, spiele einen Dialog durch, diskutiere mit der KI und nutze sie als Trainer für eine kommende Schulaufgabe! Nutze sie kreativ und produktiv!
- Nutze KI fair! Gib kein KI-Produkt als deine eigene Leistung aus!
Individuelle schulische Regeln
- Jede Schülerin und jeder Schüler beherrscht die Schritte, die notwendig sind, um den Bildschirminhalt per Screen Mirroring vor der Klasse zu präsentieren.
- Digitale Hefteinträge müssen per Screen Mirroring vor der gesamten Klasse gezeigt werden können. Auch auf vorhergehende Hefteinträge muss zügig zugegriffen werden können. Das Präsentieren von Hefteinträgen kann z. B. in eine kleine mündliche Leistungserhebung mit einfließen.
- Schülerinnen und Schüler können dazu aufgefordert werden, den Entstehungsprozess eines Hefteintrags durch Screen Mirroring für die gesamte Klasse zu visualisieren. Dies kann in die Bewertung der Mitarbeit mit einfließen.
- Die Schule verfügt über eine Netzfilterung, die sicheres und ablenkungsfreies Arbeiten gewährleistet. Das Umgehen der Netzfilterung, z. B. durch das Öffnen eines privaten Hotspots am Handy, ist ein Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung, der mit pädagogischen Maßnahmen sanktioniert wird.
- Die schuleigene MDM-Lösung (Mobile-Device-Management) ist verbindlich und darf nicht umgangen werden.
- Wenn alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig eine Seite oder ein Onlineangebot aufrufen sollen, koordinieren sie sich mit dem Banknachbarn oder der Banknachbarin. Das gleichzeitige Aufrufen einer Seite kann im Schulsystem zu einem Flaschenhals bei der WLAN-Datenübertragung führen. Es wählt sich erst der eine Schüler und dann die andere Schülerin ein.
Aus dieser Liste an Regeln und Ritualen kann sich jede Schule diejenigen aussuchen, die für die eigene Schule medienpädagogisch und technisch passend sind. Jeder Punkt kann als Formulierungsvorschlag für die eigene schulinterne Nutzungsvereinbarung benutzt und abgeändert werden.
Ein wichtiger Punkt bei Nutzungsvereinbarungen ist die klare Kommunikation in der Schulfamilie und die Tatsache, dass sich diese Regelwerke im Laufe des Aufwachsens von dSdZ durchaus verändern können. Sollte sich eine Nutzungsvereinbarung als zu wenig effektiv herausstellen, kann und soll diese nachgeschärft werden. Regeln, die z. B. durch technische Neuerungen im Schul-IT-System hinfällig werden, können gestrichen werden.
Leider klammern Nutzungsvereinbarungen aufgrund ihres Regelwerkscharakters einen Punkt zwangsläufig aus: die Schülerselbstverantwortung.
Folgende zwei Formulierungshilfen könnten als Slogan in den Klassenzimmern ausgehängt werden oder den Nutzungsvereinbarungen vorangestellt werden:
- „Verbote allein können nicht alle Herausforderungen lösen, die uns in der digitalen Welt begegnen – entscheidend ist, dass wir lernen, mit digitalen Medien verantwortungsvoll umzugehen. Mitdenken, Rücksichtnahme und Selbstverantwortung sind dabei unsere stärksten Werkzeuge! Gemeinsam gestalten wir eine digitale Schulkultur, die auf Vertrauen, Respekt und einem offenen Miteinander basiert. Lasst uns zeigen, dass jeder Verantwortung übernehmen kann!“
- „Regeln und Verbote können Orientierung geben – aber sie ersetzen nicht die eigene Verantwortung. Entscheidend ist, wie wir selbst mit digitalen Medien umgehen: bewusst, respektvoll und mit Blick auf die Wirkung unseres Handelns. Mitdenken, Rücksichtnahme und Selbstverantwortung sind keine Einschränkungen, sondern Ausdruck von Reife und sozialer Stärke. Lasst uns gemeinsam zeigen, dass digitale Mündigkeit mehr ist als die Beherrschung von Technik – sie ist Haltung.“
Regeln und Rituale schaffen Klarheit und bilden eine gemeinsame Grundlage für effektives Arbeiten im Unterricht. Entscheidend ist, dass alle Mitglieder der Schulfamilie die Sinnhaftigkeit der eigenen Schulregeln erkennen – und sie dadurch nicht als Einschränkung oder Gängelung empfinden.
mit besten Grüßen aus der MB-Dienststelle
Michael Schmid (mBdB), David Bartmann (iBdB) und die Referentinnen und Referenten im Expertenteam der Beratung digitale Bildung
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