Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, Sie konnten die Winterferien gut zur Erholung oder effektiv für Ihre Arbeit nutzen!
Die Beratung Digitale Bildung hat die vergangenen Tage genutzt, um das Layout und die Inhalte des wöchentlichen Newsletters zu überarbeiten. Neben dem neuen Design ist auch eine neue Kategorie hinzugekommen: die aktuellen Beiträge auf der Homepage. Dabei handelt es sich um kurze und tagesaktuelle Infobeiträge, die Sie einfach per Klick im Newsletter in voller Länge auf der Homepage nachlesen können.
Wir hoffen, Ihnen gefällt die neue Aufmachung und Sie finden die kompakten Informationen aus den aktuellen Beiträgen hilfreich.
Nun zum heutigen Newsletterthema:
YouTube‑Videos gehören inzwischen selbstverständlich zum Unterrichtsalltag, doch gleichzeitig stellt sich die Frage, wie man sie datenschutzkonform im Unterricht einsetzen kann. Eine einfache Möglichkeit dafür bietet scheinbar der "YouTube‑No‑Cookies‑Modus". Dabei wird das Video nicht über die normale Domain youtube.com, sondern über youtube-nocookie.com eingebunden. YouTube selbst bezeichnet dies als einen erweiterten Datenschutzmodus, der dafür sorgt, dass beim Aufrufen der Seite keine Tracking‑Cookies gesetzt werden und erst beim Abspielen des Videos Daten an YouTube übertragen werden. Dies soll für den schulischen Kontext mehr Privatsphäre für Lernende und eine datensparsamere Nutzung bieten.
Die Erstellung eines solchen No‑Cookies‑Links ist unkompliziert: Man öffnet in YouTube ein Video, wählt „Teilen“, dann „Einbetten“ und aktiviert den erweiterten Datenschutzmodus. Alternativ lässt sich die Domain im Link einfach manuell austauschen. Eltern und Kollegium reagieren meist positiv, wenn durch den No‑Cookies‑Link transparent wird, dass mit digitalen Medien verantwortungsbewusst umgegangen wird.
Dennoch sei deutlich darauf hingewiesen, dass auch beim Anklicken des No‑Cookies‑Links Daten – z. B. die IP‑Adresse, Geräteinformationen, Verlaufsdaten und Trackingdaten für Werbung – an YouTube übermittelt werden. YouTube reduziert lediglich die Menge der übermittelten Daten Vor dem Abspielen des Videos.
Eine bessere und letztendlich sogar DSGVO‑konforme Form der YouTube‑Nutzung im schulischen Kontext ist der Weg über die „2‑Klick‑Zustimmung“ vor dem eigentlichen Video. Dies funktioniert jedoch nur in konfigurierbaren Webumgebungen, z. B. einer WordPress‑Installation oder der Schulhomepage. Innerhalb dieser Umgebung kann das Video normal eingebettet werden. Die Webumgebung muss durch spezielle Programme oder Befehle so konfiguriert werden, dass das Laden des Videos zunächst vollständig verhindert wird. Es erscheint zuerst der folgende Disclaimer:
„Dieses eingebettete Video wird über YouTube bereitgestellt. Aus Gründen des Datenschutzes ist es zunächst blockiert. Erst wenn Sie auf ‚Video anzeigen‘ klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und es können personenbezogene Daten wie Ihre IP‑Adresse sowie Cookies an YouTube bzw. Google übertragen werden. Mit Ihrem Klick willigen Sie in diese Datenübertragung ein.“
oder – passend für jüngere Schülerinnen und Schüler – formuliert:
„Dieses Video kommt von YouTube und ist aus Datenschutzgründen zuerst gesperrt.
Damit es abgespielt werden kann, müssen deine Eltern auf ‚Video anzeigen‘ klicken.
Erst dann wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt. Dabei können Daten wie die IP‑Adresse oder Cookies an YouTube bzw. Google übermittelt werden.
Wenn deine Eltern klicken, stimmen sie dieser Datenübertragung zu."
Technisch ist die 2‑Klick‑Zustimmung über HTML‑Snippets, Plugins oder Add‑ons umsetzbar. Hier eine Liste der bekanntesten Lösungen für unterschiedliche Webumgebungen:
Joomla: 2CYV / 2 Click YouTube Videos [kubik-rubik.de] · JMG YouTube DSGVO [store.joomega.com]
WordPress: GDPR‑Extensions 2xClick [wordpress.org] · Borlabs Cookie (mit YouTube‑Opt‑In) [codepalm.de]
TYPO3: CMPs wie Cookiebot / Usercentrics (generische 2‑Klick‑Lösung) [blueflexx.com]
Drupal: CMP‑basierte Video‑Opt‑In‑Lösungen oder manuelle Wrapper (CodePalm) [codepalm.de]
Erst nachdem dem Disclaimer durch aktives Anklicken zugestimmt wurde, startet das YouTube‑Video. In Verbindung mit einer entsprechend formulierten Datenverarbeitungsdokumentation und der Erfüllung der Informationspflichten durch Kommunikation an die Eltern im Vorfeld der YouTube‑Nutzung ist diese Form der YouTube‑Einbettung im schulischen Kontext DSGVO‑konform.
Zum Schluss noch ein allgemeiner Tipp zum Thema Videos im Unterricht:
Auch wenn YouTube deutlich größer ist als alle bekannten Mediatheken, lohnt sich vor jeder YouTube‑Recherche ein Blick in die ByCS‑Mediathek, die ZDF goes Schule-Mediathek oder das Angebot des FWU. Diese Plattformen sind entweder datenschutzrechtlich unbedenklicher oder völlig unbedenklich und bieten eine höhere Bestandssicherheit. Ein YouTube‑Video kann dagegen jederzeit und ohne Vorwarnung dauerhaft verschwinden.
Mit besten Grüßen aus der MB-Dienststelle
David Bartmann (iBdB), Michael Schmid (mBdB) und das Expertenteam der Beratung digitale Bildung