Das Kultusministerium stellt in seinem KMS und in seiner Onlineveröffentlichung klar, dass der Anscheinsbeweis künftig ein zulässiges Instrument ist, um KI‑gestützten Unterschleif zu beurteilen, wenn ein eindeutiger technischer Nachweis nicht möglich ist. Grundlage sind konkrete, dokumentierte Auffälligkeiten im Text, die…

