Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Im letzten Newsletter haben wir das neue KMS „Sicherheit und Fairness bei der Durchführung von Leistungsnachweisen“ sowie die dazugehörige Informationsseite des Kultusministeriums kritisch beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass viele der dort genannten Maßnahmen für Lehrkräfte in der Praxis wenig hilfreich sind und gleichzeitig neue Unsicherheiten schaffen – insbesondere durch den Anscheinsbeweis und die daraus resultierenden Konfliktpotenziale. Wie angekündigt, möchten wir nun den Blick auf die Realität in den Klassenzimmern richten: Welche konkreten KI‑gestützten Unterschleifmethoden existieren bereits? Wie funktionieren sie, wie professionell und effizient sind sie – und worauf müssen Lehrkräfte in der Praxis wirklich achten?
Der folgende Beitrag zeigt anhand real existierender Technologien, wie KI‑basiertes Spicken heute aussehen kann und welche Herausforderungen sich daraus für Prüfungen ergeben.
Wie Spicken mit KI funktioniert
Bei Prüfungen erfolgt unerlaubtes Spicken heute längst nicht mehr nur über bekannte Hilfsmittel wie Handys und Smartwatches. Neue, deutlich effektivere Methoden und verbotene Hilfsmittel ermöglichen es manchen Lernenden, sich vor der eigentlichen Vorbereitung zu drücken und dennoch scheinbar überzeugende, aber in Wirklichkeit KI-generierte Ergebnisse aufs Prüfungsblatt zu bekommen.
Der vorliegende Artikel stellt verschiedene Methoden und technologische Entwicklungen rund um das Thema Spicken mit KI vor.
Es ist wichtig zu betonen, dass die beschriebenen Beispiele nicht bedeuten, dass alle Schülerinnen und Schüler solche Techniken nutzen. Ziel des Textes ist es, aufzuklären, zu informieren und Verständnis für aktuelle Herausforderungen zu schaffen – nicht, Lernende unter Generalverdacht zu stellen.
In den vergangenen Jahren hat sich die KI-Technologie rasant weiterentwickelt. KI ist heute nicht mehr nur in Computern, sondern auch in verschiedenen smarten Geräten verbaut. Ein Beispiel dafür sind sogenannte AI Scanning Pens: Stifte, die auf den ersten Blick wie Textmarker wirken, tatsächlich aber über WLAN, KI und einen kleinen Bildschirm verfügen. Obwohl diese Stifte noch relativ klobig sind, können sie in einem Set aus Textmarkern und mit geschickter Handhaltung unauffällig bleiben. Durch eine optische Erfassung kann man über die Prüfungsaufgabe streichen – eine Bewegung, die exakt dem Markieren mit einem Textmarker entspricht. Die KI erkennt die Aufgabe und beginnt, sie zu lösen; das Ergebnis erscheint anschließend auf der flachen Seite des Stifts. Neuere, schlankere Modelle sind seit diesem Jahr verfügbar und kosten etwa 70 Euro und sind online erhältlich. Diese Methode ist zwar denkbar und vergleichsweise günstig, jedoch bei Weitem nicht die sicherste oder effektivste.
Die wohl ausgeklügeltste Methode erinnert an Szenen aus James-Bond-Filmen. Im Internet finden sich Angebote, die hochprofessionelle Spicktechnik bewerben – etwa auf Seiten wie spyschool.de. Dort wird Technik zum heimlichen Spicken vorgestellt: Mini-Kameras oder winzige Ohrhörer, die Prüfungsfragen aufnehmen und Lösungen zuflüstern sollen.

(Quelle:www.spyschool.de)
Die Seite präsentiert diese Geräte als „Weiterentwicklung des Spickzettels“, verweist auf angeblich hohe Zuverlässigkeit sowie langjährige Erfahrung und führt Medienberichte bei RTL oder Pro7 als Qualitätsmerkmal an. Alles wirkt wie der Versuch, Schummeltechnik als seriöse Dienstleistung zu verkaufen. Zum Produktportfolio gehören unter anderem:
- eine Full-HD-Minikamera mit rundem Kamerakopf in Knopfform
- ein sehr kleiner, kabelloser Spion-Kopfhörer, der tief im Gehörgang sitzt
- eine Induktionsschleife zur verdeckten Tonübertragung über ein Smartphone
- optionales Zubehör wie ein Mikrofon mit Clip für die Innenseite des Ärmels
Wer nun glaubt, dass Schülerinnen und Schüler für Prüfungen nicht derartige technische und finanzielle Aufwände betreiben würden, hat das aktuelle KMS zum Unterschleif mit KI nicht genau gelesen noch die Preisgestaltung der Firma in den Blick genommen.
Das KMS betont nämlich ausdrücklich, dass Lehrkräfte äußere Kontrollen vornehmen dürfen – dazu zählt auch das Freimachen der Ohren, um den Gehörgang zu überprüfen. Offenbar sind Minikopfhörer bereits in Prüfungen aufgetaucht. Die Firma bietet außerdem Mietmodelle an: Ab 149 Euro zuzüglich Versand kann ein Set ausgeliehen werden. Teile der Ausrüstung werden nach der Prüfung zurückgegeben, der Kopfhörer aus hygienischen Gründen nicht. Wer das komplette Set kaufen möchte, zahlt 259 Euro plus Versandkosten. Keine allzu hohe Investition, wenn man die Kosten dieses Systems mit den Ausgaben für eine mögliche Leistungssteigerung durch Nachhilfe vergleicht.
Wie läuft der Vorgang des Unterschleifs ab?
Für die Nutzung dieser Technik wird eine „Helferperson“ (sic!) benötigt, die sich an einem beliebigen Ort befinden kann. Die Verbindung erfolgt über mobile Daten des Smartphones; die Reichweite ist somit praktisch unbegrenzt, Bild und Ton werden über das Internet übertragen. Die Helferperson nutzt z. B. zu Hause gängige KI-Modelle an einem PC.
Vor der Prüfung legt der Prüfling die Technik an: Induktionsschleife und Mikrofon werden unter der Kleidung versteckt, das Smartphone als Hotspot betrieben, der Ohrhörer im Gehörgang platziert. Zur Tarnung wird ein zweites Smartphone in die Prüfung gebracht, das man bei der Lehrkraft abgibt.
Nach der Ausgabe der Prüfungsaufgaben zeigt der Prüfling der am Oberkörper befestigten Kamera alle Aufgaben. Dazu neigt er den oberen Teil des Aufgabenblatts in Richtung Körper. Die Helferperson erstellt Screenshots aller Seiten und speist diese in die verfügbaren KI-Modelle ein, die anschließend Lösungen generieren. Danach wird die Kamera meist nicht mehr benötigt und z. B. für den Rest der Prüfung mit einem Schal verdeckt.
Die Helferperson beginnt nun, die Lösungen zu diktieren. Falls ein Mikrofon gebucht wurde, können akustische Codes zur Kommunikation genutzt werden – etwa Räuspern für „Bitte wiederholen“ oder ein hörbares Ein- und Ausatmen für „Nächste Aufgabe“.
Wie kann die Lehrkraft diesen Unterschleif entdecken?
Die Kontrolle der Ohren ist vermutlich die effektivste Maßnahme. Schon die Ankündigung einer Ohrenkontrolle kann ausreichend abschreckend wirken. Jedoch scheint das Einbringen des Mikrofons in das Ohr ein völlig unauffälliger Prozess sein, der wohl auch während der Prüfung unbemerkt stattfinden kann.
Weitere mögliche Auffälligkeiten:
- Langhaarfrisuren, die ein oder beide Ohren vollständig verdecken
- dauerhaftes Abstützen des Kopfes mit der Hand auf einem Ohr
- dunkle, mittig geknöpfte Kleidung mit runden Knöpfen, ggf. kombiniert mit einem Schal zum Verdecken der knopfähnlichen Kamera
- der Prüfling hat zu Beginn kein Stift in der Hand, sondern das nach oben geneigte Aufgabenblatt
- auffällig kontinuierlicher Schreibfluss ohne erneuten Blick auf die Aufgabenstellung
- häufige Handbewegungen mit der Nicht‑Schreibhand in Richtung Mund (möglicher Mikrofoneinsatz)
- eventuell auffindbare, aber nicht immer sichtbare Hotspots eines Smartphones.
Wichtig: Nur weil ein Prüfling einzelne dieser Verhaltensweisen zeigt, bedeutet das nicht automatisch, dass Unterschleif vorliegt. Hier sind pädagogisches Geschick, Wahrnehmungsfähigkeit, Urteilsvermögen und Technikkompetenz der Lehrkraft gefragt.
Hier eine konkrete Empfehlung: Erst wenn mehrere dieser Punkte lückenlos dokumentiert wurden, ist es sinnvoll, im Sinne eines Anscheinsbeweises tätig zu werden. Die Arbeit des Prüflings sollte unmittelbar nach der Prüfung gesichtet und korrigiert werden. Stimmen die beobachteten Auffälligkeiten mit der pädagogischen Einschätzung der Prüfungsleistung überein, dass hier KI‑basierter Unterschleif vorliegt, kann der Anscheinsbeweis fundiert in Betrachtung gezogen werden.
Vorher rät die Beratung Digitale Bildung von einer Anwendung ab, insbesondere, wenn die Korrektur der Arbeit mit Unterschleif erst Tage oder Wochen später korrigiert wurde.