der heutige Newsletter geht der Frage nach, welche Rolle digitale Medien bei der periodischen Lehrerbeurteilung spielen.
Für viele Lehrkräfte an den bayerischen Gymnasien steht 2026 die periodische dienstliche Beurteilung an. In diesem Zusammenhang rückt auch die Frage in den Mittelpunkt, woran sich die Qualität von Unterricht erkennen und beurteilen lässt und welche Rolle sowie Gewichtung digitalen Medien dabei zukommen.
Eine zentrale Orientierung bietet das Qualitätstableau des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, das vom ISB entwickelt und 2021 in seiner dritten Auflage veröffentlicht wurde. Es beschreibt auf wissenschaftlicher Grundlage zentrale Merkmale von Unterrichtsqualität.
Das Tableau benennt dabei folgende Aspekte guten Unterrichts:
• eine wirksame Klassenführung,
• transparente Lernziele,
• abwechslungsreiche Lehr- und Lernmethoden,
• eine konsequente Schülerorientierung,
• die Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen sowie
• nachhaltiges Lernen mit langfristigem Kompetenzaufbau.
Darüber hinaus betont das Qualitätstableau im Bereich der Unterrichtsqualität die Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler sowie das professionelle Handeln der Lehrkräfte. Als wichtige Lehrerkompetenzen werden insbesondere die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung sowie der Umgang mit Heterogenität und Inklusion hervorgehoben. Digitalität wird dabei nicht als konkrete Methode oder als Unterrichtsinhalt genannt, sondern als Teil der Lehrerkompetenz und als Zielvorstellung verstanden, die die Grundlage für die genannten Qualitätsmerkmale für Unterricht bildet.
Daraus lässt sich ableiten, dass nicht entscheidend ist, ob digitale Medien im Unterricht eingesetzt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob ihr Einsatz zur Steigerung der Unterrichtsqualität beiträgt.
Diese Sichtweise könnte allerdings dazu führen, dass Lehrkräfte sich bewusst gegen den Einsatz digitaler Medien entscheiden. Auf Grundlage ihrer Medienkompetenz gelangen sie möglicherweise zu der Einschätzung, dass eine digitale Methode in der jeweiligen Unterrichtssituation keinen didaktischen Mehrwert bietet und die Ziele guten Unterrichts ohne digitale Elemente besser erreicht werden können.
In dieser Lesart ließe sich das Qualitätstableau sogar als Argument für analogen Unterricht interpretieren. Ein Umstand, der der Weiterentwicklung digitalen Unterrichts entgegenstehen würde und vom Kultusministerium sicherlich nicht intendiert war. Gerade im Hinblick auf die Gestaltung der 1:1-Ausstattung im Rahmen von dSdZ musste deshalb nachgeschärft werden.
Vier Jahre später, also ein Jahr nach dem Start des 1:1-Rollouts, veröffentlichte das ISB im Auftrag des StMUK ein Modell, das die Aussagen des Qualitätstableaus in fünf Bereichen des Unterrichts zugunsten digitaler Medien verschob. Das 2025 veröffentlichte K+5-Modell benennt fünf Bereiche, in denen digitale Medien und Methoden ein größeres Potenzial für guten Unterricht entfalten können als analoge.
Dabei ist anzumerken, dass das K+5-Modell zwar schlüssig und wissenschaftlich begründet ist, jedoch kein empirisch validiertes Forschungsmodell darstellt. Es handelt sich vielmehr um eine praxisorientierte Leitlinie und ist damit mit anderen medienpädagogischen Konzepten, wie z. B. SAMR, vergleichbar. Das K+5-Modell versteht sich somit als auf dem wissenschaftlichen Qualitätstableau aufbauendes Transfermodell und zugleich als Zielvorgabe für die Unterrichtsentwicklung.
Den fünf Bereichen des Modells ist der Lehrerkompetenzbereich „effektive Klassenführung“ (K) vorgeschaltet, der die Grundlage für guten digitalen Unterricht bildet. Verkürzt dargestellt umfasst das K+5-Modell:
Grundlage: effektive Klassenführung (K)
+1: Veranschaulichung
+2: Lebensweltbezug
+3: Methodenvielfalt
+4: Individualisiertes Lernen
+5: Kompetenzorientierte Aufgabenformate
Für Klassen mit einer 1:1-Ausstattung bedeutet dies, dass die effektive Klassenführung im Umgang mit digitalen Endgeräten nicht als optionale Zusatzkompetenz, sondern als verbindliche professionelle Anforderung anzusehen ist. Lehrkräfte müssen in der Lage sein, digitale Schülergeräte organisatorisch und pädagogisch zielführend in den Unterricht zu integrieren, um einen störungsarmen, lernförderlichen und effizienten Unterrichtsablauf zu gewährleisten sowie die fünf Mehrwertbereiche des Modells für den eigenen Unterricht nutzbar zu machen.
Diese Kompetenz wird im schulischen Kontext häufig unter dem Begriff Classroom Management zusammengefasst. Sie zählt, wie bereits im Qualitätstableau hervorgehoben, zu den besonders gut beobachtbaren und beurteilbaren Lehrerkompetenzen und besitzt daher eine unmittelbare Relevanz für die Bewertung professionellen Lehrerhandelns.
Die perspektivische Zielsetzung des Kultusministeriums ist klar: Digitaler Unterricht soll in bestimmten Bereichen besser sein als traditioneller Unterricht bisher. Das K+5-Modell soll Einzug in die Klassenzimmer halten und dort seine Potenziale entfalten. Da das Modell jedoch erst nach dem Start der 1:1-Ausstattung in dSdZ veröffentlicht wurde, ist nicht davon auszugehen, dass es bereits an allen Schulen als Bestandteil eines Qualitätsentwicklungsprozesses angekommen oder gar als fest etabliertes Beurteilungskriterium verankert ist.
Die Schulen in Bayern befinden sich zudem auf unterschiedlichen Entwicklungsständen der Digitalisierung. Es gibt Schulen, die erst jetzt mit dSdZ starten, und andere, die bereits nahezu alle förderfähigen Jahrgangsstufen mit Geräten und entsprechenden Digitalkonzepten ausgestattet haben. Für manche Schulen wäre es daher durchaus sinnvoll, Aspekte des K+5-Modells als Bewertungsgrundlage für eine periodische Beurteilung heranzuziehen. Für andere Schulen wäre ein solcher Schritt derzeit noch ausgeschlossen.
Die Digitalisierung des Unterrichts wird künftig immer stärker Bestandteil der Lehrerbeurteilung werden müssen. Andernfalls droht der angestoßene Transformationsprozess an den Schulen ins Stocken zu geraten. Die hierfür eingesetzten Mittel und eigens entwickelten Konzepte würden an Wirkung verlieren, und innerhalb der Schulen könnte sich eine ungesunde Polarisierung zwischen Befürwortern und Gegnern digitaler Unterrichtsformen verstärken.
Jede Schule und jede Schulleitung sollte daher für den eigenen Standort Leitlinien zur Beurteilung guten Unterrichts entwickeln, die dem jeweiligen Stand der Digitalisierung vor Ort entsprechen. Ebenso wichtig ist es, die Erwartungen an guten digitalen Unterricht transparent zu kommunizieren und über die Jahre hinweg sinnvoll zu steigern. Man könnte z. B. mit der effektiven Klassenführung des K+5-Modells starten und dann langsam und schrittweise weitere Bereiche des Modells einfordern.
Es erscheint daher prognostisch gerechtfertigt, festzuhalten, dass die Beurteilungsrichtlinien zusammen mit dem pädagogischen Konzept des K+5-Modells spätestens bei der nächsten periodischen Beurteilung von Lehrkräften im Jahr 2030 in allen bayerischen Schulen eine Rolle spielen werden.