In der aktuell laufenden dSdZ‑Ausstattung werden die Kosten für ein Mobile‑Device‑Management häufig auf die Eltern umgelegt. Das liegt daran, dass die Geräteverwaltung bislang als Bestandteil der 1:1‑Ausstattung betrachtet wird und bislang kein eigenes, dauerhaftes Finanzierungsinstrument dafür existierte. Mit dem neuen Vier-Säulen Zuschuss ab 2027 verschieben sich die Rahmenbedingungen nun deutlich: Die Säule Wartungs‑ und Pflegezuschuss ist nun gesetzlich verankert und dauerhaft angelegt. Damit entsteht erstmals eine stabile Grundlage, über die Schulträger technische Verwaltungskosten regulär refinanzieren können – einschließlich förderfähiger MDM‑Lizenzen unter bestimmten Bedingungen.
Ein MDM kann angesetzt werden, wenn es ausschließlich Aufgaben der technischen Geräteverwaltung übernimmt. Die offizielle Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beschreibt diese Aufgaben klar: Inventarisierung, Konfiguration, Schutz sensibler Daten, Softwareverteilung und das Einspielen von Updates. Software, die genau diesen Zweck erfüllt, fällt unter die technische Wartung und Pflege und ist damit förderfähig.
Nicht berücksichtigt werden pädagogische Oberflächen, also Anwendungen, die Lehrkräften die Steuerung von Schülergeräten ermöglichen. Auch Mischprodukte sind nur dann förderfähig, wenn der technische Anteil der Lizenzkosten eindeutig getrennt nachweisbar ist. Ist diese Trennung nicht möglich, entfällt die Anrechenbarkeit.

Vielen Dank, dass Sie sich diesen Themas annehmen! Jetzt ist für mich aber immer noch nicht klar, ob die bei uns verwendete MDM-Software (JamfSchool) förderfähig ist. Einerseits nutzen wir Jamf School für die technische Geräteverwaltung (entsprechend den im Artikel genannten Kriterien). Andererseits spielen wir damit während der Unterrichtszeit ein Schulprofil auf schuleigenen sowie privaten Geräten auf, das gezielt bestimmte Apps und Funktionen einschränkt.
Da diese Profilsteuerung in meinen Augen eine pädagogische Nutzung darstellt, liegt hier eine Mischnutzung (technisch und pädagogisch) vor.
Aktuell ist es bei uns so: der Landkreis übernimmt die Kosten für die schuleigenen iPads, die Lizenzen für die Privatgeräte von Schülern zahlen die Eltern selbst (d.h. eine Jamf-Lifetime-Lizenz für knapp 30€).
Sehr geehrter User,
vielen Dank für Ihren Kommentar. So wie Sie es darstellen, werden wohl die meisten Schulen in Bayern ihre 1:1-Ausstattung mit JamfSchool finanzieren. Es wäre interessant zu wissen, ob andere Schulen Lösungen mit dem SAT gefunden haben, die Kosten für die Mischnutzung eines MDMs wieder zu trennen und fördern zu lassen.
D. Bartmann