In der aktuell laufenden dSdZ‑Ausstattung werden die Kosten für ein Mobile‑Device‑Management häufig auf die Eltern umgelegt. Das liegt daran, dass die Geräteverwaltung bislang als Bestandteil der 1:1‑Ausstattung betrachtet wird und bislang kein eigenes, dauerhaftes Finanzierungsinstrument dafür existierte. Mit dem neuen Vier-Säulen Zuschuss ab 2027 verschieben sich die Rahmenbedingungen nun deutlich: Die Säule Wartungs‑ und Pflegezuschuss ist nun gesetzlich verankert und dauerhaft angelegt. Damit entsteht erstmals eine stabile Grundlage, über die Schulträger technische Verwaltungskosten regulär refinanzieren können – einschließlich förderfähiger MDM‑Lizenzen unter bestimmten Bedingunen.
Ein MDM kann angesetzt werden, wenn es ausschließlich Aufgaben der technischen Geräteverwaltung übernimmt. Die offizielle Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beschreibt diese Aufgaben klar: Inventarisierung, Konfiguration, Schutz sensibler Daten, Softwareverteilung und das Einspielen von Updates. Software, die genau diesen Zweck erfüllt, fällt unter die technische Wartung und Pflege und ist damit förderfähig.
Nicht berücksichtigt werden pädagogische Oberflächen, also Anwendungen, die Lehrkräften die Steuerung von Schülergeräten ermöglichen. Auch Mischprodukte sind nur dann förderfähig, wenn der technische Anteil der Lizenzkosten eindeutig getrennt nachweisbar ist. Ist diese Trennung nicht möglich, entfällt die Anrechenbarkeit.
