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Sonntag, 18.10.2026
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Einsatz künstlicher Intelligenz im schulischen Alltag wirft zunehmend Fragen nach Transparenz und Kennzeichnung auf. In diesem Newsletter beleuchten wir dazu zwei Aspekte: Zunächst geht es um die neuen rechtlichen Vorgaben des europäischen AI Acts und die Frage, wann Lehrkräfte KI-generierte Inhalte kennzeichnen müssen.
Anschließend beschäftigen wir uns mit den technischen und pädagogischen Aspekten einer Kennzeichnung von KI-Bildern und der Frage, warum ein transparenter Umgang mit solchen Inhalten auch sinnvoll ist.
Der zweite Beitrag "Brauchen KI-Bilder einen Stempel" stammt von Peter Zimmerer, Experte aus dem Referentennetzwerk für digitale Bildung für die Gymnasien in der Oberpfalz. Für Fragen oder einen fachlichen Austausch kann Herr Zimmerer über die Kontaktseite unserer Homepage erreicht werden.
KI-Kennzeichnungspflicht: Was Lehrkräfte wissen müssen
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzvorschriften des europäischen AI Acts (Artikel 50). Sie regeln unter anderem, wann KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche kenntlich gemacht werden müssen. Dabei gilt: Nicht jeder Einsatz künstlicher Intelligenz muss gekennzeichnet werden. Entscheidend sind die Art des Inhalts, seine Verwendung und die Frage, ob Menschen über seine Echtheit getäuscht werden könnten.
Auch schulische Bereiche sind von diesen Regelungen betroffen. Lehrkräfte nutzen KI beispielsweise zur Unterrichtsvorbereitung, zur Erstellung von Arbeitsmaterialien, zur Formulierung von Elternbriefen oder zur Gestaltung schulischer Homepages. Welche Kennzeichnungspflichten ergeben sich daraus für den Schulalltag? Eine Einordnung nach dem Ampelprinzip bietet Orientierung.
🟢 Grün: Keine Kennzeichnung erforderlich
Lehrkräfte dürfen KI zur Erstellung von Arbeitsblättern, Übungen, Unterrichtsentwürfen und Präsentationen verwenden, ohne dies ausdrücklich kennzeichnen zu müssen. Gleiches gilt für die sprachliche Überarbeitung von Elternbriefen oder die Erstellung von Aufgaben für Lernplattformen wie die ByCS. Auch KI-unterstützte Artikel auf der Schulhomepage müssen nicht als solche gekennzeichnet werden, wenn sie vor der Veröffentlichung einer ausreichenden menschlichen inhaltlichen Prüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen werden und eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
🟡 Gelb: Kennzeichnung empfohlen
Auch wenn keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, kann ein freiwilliger Hinweis auf die Verwendung von KI sinnvoll sein. Dies gilt beispielsweise für KI-generierte Illustrationen in Unterrichtsmaterialien, Erklärtexte oder Präsentationen sowie offensichtlich fiktive KI-Bilder auf der Schulhomepage. Eine transparente Kennzeichnung fördert einen reflektierten Umgang mit KI und kann zugleich als Vorbild für Schülerinnen und Schüler dienen. Gerade im Hinblick auf die Zitierfähigkeit und den verantwortungsvollen Umgang mit Quellen ist es pädagogisch sinnvoll, dass Lehrkräfte die Verwendung von KI aktiv und beispielhaft offenlegen. So können sie den Schülerinnen und Schülern vorleben, wie KI-generierte Inhalte transparent ausgewiesen und von eigenen Leistungen unterschieden werden. Ein kurzer Hinweis wie „Mit Unterstützung von KI erstellt“ ist hierfür ausreichend.
🔴 Rot: Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben
Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht insbesondere bei sogenannten Deepfakes. Dazu gehören realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die tatsächlich nicht stattgefundene Ereignisse oder vermeintliche Äußerungen realer Personen authentisch erscheinen lassen. Auch KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen grundsätzlich als KI-generiert kenntlich gemacht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn eine ausreichende menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt ist und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein möglicher Hinweis lautet: „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“
Fazit: Für den schulischen Alltag bedeutet die neue Rechtslage keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Materialien. Lehrkräfte können KI weiterhin vielfältig einsetzen. Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch bei täuschend echten Medieninhalten und bei Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse geboten. Unabhängig von der Kennzeichnungspflicht müssen selbstverständlich auch Datenschutz, Urheberrecht und schulrechtliche Vorgaben beachtet werden.
Im Bereich Downloads auf der Seite der Beratung digitale Bildung finden Sie dieses gelayoutete Infoposter in Druckqualität zum Thema der Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten in Schulen, das Sie gerne z. B. im Lehrerzimmer aushängen können.

Brauchen KI-Bilder einen Stempel?
KI-generierte Bilder sind längst im schulischen Alltag angekommen: in Präsentationen und Arbeitsblättern, auf Plakaten, Schulwebsites oder in Newslettern. Doch wie transparent sollte dabei mit ihrer Herkunft umgegangen werden? Welche Kennzeichnung ist im schulischen Kontext überhaupt sinnvoll? Und brauchen KI-Bilder künftig gar einen großen roten Warnstempel?
Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Kennzeichnung unterscheiden: eine technische Kennzeichnung, die Informationen über Herkunft und Bearbeitung eines Bildes in maschinenlesbarer Form hinterlegt, und eine sichtbare Kennzeichnung, etwa durch einen Hinweis wie „KI-generiert“ oder ein entsprechendes Symbol direkt am Bild.
Der digitale Herkunftsnachweis
Für die technische Kennzeichnung gewinnt derzeit vor allem der C2PA-Standard an Bedeutung. C2PA steht für „Coalition for Content Provenance and Authenticity“. Die Initiative wurde 2021 gegründet, um einen offenen Standard zu schaffen, mit dem sich Herkunft und Bearbeitungsgeschichte digitaler Inhalte nachvollziehen lassen.
Durch generative KI hat dieses Thema zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Content Credentials werden inzwischen in verschiedenen Programmen, Plattformen und Geräten eingesetzt und sollen Informationen darüber liefern, wie ein digitaler Inhalt entstanden oder verändert worden ist.
Die sogenannten Content Credentials funktionieren dabei vereinfacht wie ein digitaler Herkunftsnachweis. In kryptografisch abgesicherten Informationen kann beispielsweise hinterlegt werden, mit welchem Gerät oder Programm ein Bild erstellt wurde, ob es anschließend bearbeitet wurde oder ob generative KI beteiligt war. Unterstützte Programme und Plattformen können diese Informationen auslesen und anzeigen.
Ganz problemlos funktioniert das allerdings noch nicht. Beim Hochladen, Konvertieren oder Weitergeben von Bildern können solche Informationen verloren gehen oder bewusst entfernt werden. Auch ein Screenshot erzeugt zunächst eine neue Datei, bei der die ursprünglichen Herkunftsinformationen nicht einfach erhalten bleiben. Anbieter versuchen deshalb, Content Credentials zusätzlich über digitale Fingerabdrücke oder unsichtbare Wasserzeichen wieder auffindbar zu machen. Vor allem aber hängt der Nutzen des Standards davon ab, dass möglichst viele Programme, Plattformen und Geräte ihn tatsächlich unterstützen.
Das Wissen um solche Herkunftsstandards kann in der Schule zu einem wichtigen Bestandteil von Medienmündigkeit werden. Schon jetzt bieten Content Credentials zahlreiche Gesprächsanlässe: Woher stammt ein Bild? Wurde es bearbeitet? War generative KI beteiligt? Noch ist der Standard allerdings nicht so weit verbreitet, dass die Mehrzahl digitaler Bilder mit entsprechenden Herkunftsinformationen versehen wäre. Gerade bei echten Fotografien fehlen solche Nachweise häufig, während KI-generierte Bilder von einigen großen Anbietern inzwischen zunehmend mit Content Credentials versehen werden.
Das lässt sich auch praktisch ausprobieren. Mit Adobe Content Authenticity Inspect oder dem unabhängigen C2PA Lab können Bilder auf vorhandene Content Credentials geprüft werden. So lässt sich im Unterricht unmittelbar zeigen, welche Informationen bereits heute technisch hinterlegt werden und ebenso, wo die Grenzen des Standards liegen.
Und was mache ich mit selbst generierten KI-Bildern?
Wer selbst KI-generierte Bilder verwendet, sollte zunächst prüfen, ob das verwendete System bereits eine technische Herkunftskennzeichnung mitliefert. Bei einigen Anbietern geschieht dies inzwischen automatisch. Das gilt jedoch nicht für jedes KI-Werkzeug und nicht für jede Weiterverarbeitung. Ob entsprechende Informationen vorhanden sind, lässt sich mit den oben genannten Prüfwerkzeugen kontrollieren.
Damit ist die Frage der Kennzeichnung aber noch nicht vollständig beantwortet. Technische Herkunftsinformationen sind für Menschen nicht unmittelbar sichtbar und bei einem ausgedruckten Arbeitsblatt, einem Plakat oder einem Flyer gar nicht mehr einsehbar. Auch digital ist es sinnvoll, dass die Herkunft eines Bildes bereits beim Betrachten erkennbar ist.
Deshalb meine Empfehlung für die schulische Praxis: KI-generierte Bilder sollten grundsätzlich sichtbar gekennzeichnet werden. Besonders deutlich sollte der Hinweis ausfallen, wenn Verwechslungen mit authentischen Fotografien möglich sind oder Personen, Ereignisse und reale Situationen dargestellt werden. Die Kennzeichnung sollte direkt am Bild und auf den ersten Blick erkennbar sein.
Dafür empfiehlt sich eine knappe, eindeutige und einheitliche Formulierung, etwa „KI-generiert“, „mit generativer KI erstellt“ oder, ebenfalls häufig zu finden, „Made with AI“.
Warum den ganzen Aufwand?
Eine sichtbare Kennzeichnung erfüllt gleich mehrere Funktionen. Erstens schafft sie Transparenz: Betrachterinnen und Betrachter müssen nicht erst technische Herkunftsinformationen prüfen, sondern erkennen unmittelbar, dass ein Bild künstlich erzeugt wurde. Das ist besonders wichtig, wenn ein KI-Bild wie eine authentische Fotografie wirkt.
Zweitens ermöglicht die Kennzeichnung eine bessere mediale Einordnung. Ein Bild wird anders bewertet, wenn klar ist, ob es ein reales Ereignis dokumentiert, eine nachträglich bearbeitete Aufnahme zeigt oder vollständig künstlich erzeugt wurde. Gerade angesichts immer realistischerer KI-Bilder ist diese Unterscheidung eine zentrale Voraussetzung dafür, digitale Inhalte kritisch beurteilen zu können.
Drittens hat die Kennzeichnung in der Schule eine Vorbildfunktion. Wenn Lehrkräfte und Schulen offen ausweisen, wo generative KI eingesetzt wurde, vermitteln sie zugleich einen verantwortungsvollen Umgang mit solchen Werkzeugen. Schülerinnen und Schüler erleben damit ganz praktisch, dass Transparenz über Entstehung und Bearbeitung digitaler Inhalte zu einem reflektierten Medienhandeln dazugehört.
Sollten KI-Bilder also stets mit einem Stempel versehen werden? Aus meiner Sicht: ja. Dabei geht es nicht um den eingangs beschriebenen roten Warnstempel, sondern um einen klaren, sichtbaren Herkunftshinweis. So wird nachvollziehbar, wie ein Bild entstanden ist, seine mediale Einordnung erleichtert und zugleich ein verantwortungsvoller Umgang mit generativer KI vorgelebt.
Das Team der Beratung digitale Bildung hofft, dass Sie diese Newsletterbeiträge interessant fanden und die Informationen für Ihre tägliche Arbeit nutzen können.
Mit besten Grüßen aus der MB-Dienststelle
David Bartmann (iBdB), Michael Schmid (mBdB) und die Referentinnen und Referenten im Expertenteam der Beratung digitale Bildung |