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Unterstützungsangebote zum digitalen Lernen
Beratung digitale Bildung für die Gymnasien der Oberpfalz

 

Sonntag, 21.01.2024

 

 

Let's talk about Porno! 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

wie jedes Jahr findet am 6. FEBRUAR der SAFER INTERNET DAY deutschlandweit statt. Dieses Jahr befasst dich der SID mit dem "Schutz und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über pornografische Inhalte, sexuelle Gewalt und digitale Grenzverletzungen“. Mitmachen kann jede Schule in Form von selbstgestalteten Workshops, Aktionen, Elternabenden etc. 

Jugendliche sind heutzutage einer stark erotisierten Medienrealität ausgesetzt. Ein simpler Fingertipp aufs Handydisplay reicht aus, und die Tore zur expliziten Erotikwelt stehen offen – nicht nur für Volljährige, sondern ebenso für die jüngere Generation. Gleichgültig, ob aus eigenem Antrieb entdeckt beim Stöbern auf einschlägigen Webseiten oder ungewollt durch Weiterleitungen in Schulchats oder auf sozialen Netzwerken.

Umfragen (https://mebis.link/JkbMXr) beweisen, dass die Mehrheit der jungen Menschen bereits im Alter ab 12 Jahren, eigentlich sobald sie das erste Smartphone besitzen, erste Berührungspunkte mit beispielsweise Pornoclips auf einschlägigen Plattformen, Dickpics auf Snapchat und Nudes im WhatsApp-Chat haben. Fast 50 % der befragten 14- bis 20-Jährigen gibt an, „Hardcore-Pornografie“ mit entblößten Geschlechtsteilen gesehen zu haben. Wir können also davon ausgehen, dass dieses Thema jedes Gymnasium betrifft.

Aus juristischer Sicht stellen diese Aufnahmen eine Form des sexuellen Missbrauchs dar, wenn die Aufnahmen von sexuellen Handlungen von, an oder vor einem Kind unter 14 Jahren sowie von Kindern in geschlechtsbetonter Haltung, von dem Gesäß oder dem Schambereich zeigen (§ 184b StGB). Bekommen Kinder und Jugendliche ein Bild zugesendet, welches den Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen beinhaltet, ist ihnen oft nicht bewusst, dass es sich um etwas Illegales handelt.

Sie fertigen sogenannte Nudes oft unüberlegt an und versenden diese, da ihnen auch hier die Tragweite ihrer Handlungen oft nicht bewusst ist. Zudem animiert die vermeintliche „Selbstlöschfunktion“ der Nachrichten wie auf Snapchat oder Whats App zum Versenden solcher Bilder/Videos. 

Jugendliche können sich nicht nur beim Teilen des Inhaltes strafbar machen – auch der Besitz, gewollt oder ungewollt, ist rechtswidrig und kann somit Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht viel anders sieht es bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren aus - wenn ein Austausch solcher Fotos und Videos nicht einvernehmlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch stattfindet, kann man sich nach § 184c StGB strafbar machen. 

 

Die Erfahrung aus Elterngesprächen zeigt, dass viele Eltern von den Gefahren und Risiken wissen, aber oft nicht wahrhaben wollen, dass es auch ihr Kind betrifft. 

 

Eltern:

Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es sinnvoll diese Thematik in Elternabenden mit medienpädagogischem Schwerpunkt aufzugreifen und als Modul im Medienkonzept zu verankern. In der KMS_I.4-BS1356.3-24-4_Digitalisierung_und_Schulentwicklung wird zudem der Hinweis auf die Schulentwicklung die „medienbezogene Elternarbeit“ explizit genannt. Als Referenten und für weitere Informationen stehen hierbei die Berater digitale Bildung (mBdB) zur Verfügung. 

 

Schulleitung und Lehrkräfte: 

Im schulischen Rahmen ist vor allem die juristische Seite der pornografischen Bilder und Videos zu beachten:

Wenn die Schule beispielsweise von dem Kursieren eines Nacktbildes in einer Chatgruppe erfährt, ist folgendes Vorgehen anzuraten: 

  • Wenn Lehrkräfte an einer Schule den Verdacht haben, dass mit einem Smartphone eine Straftat begangen worden sein könnte, kann nur die Polizei dieses sicherstellen.
  • Beachten Sie, dass Sie gespeicherte Inhalte auf dem Handy aus Gründen des Datenschutzes nur mit Zustimmung der Schülerin/des Schülers einsehen dürfen. 
  • Informieren Sie die Eltern der Schülerin/des Schülers.
  • Informieren Sie die Polizei, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.
  • Auf keinen Fall darf man sich aus Beweisgründen die Bilder auf das Smartphone schicken lassen, da man sonst sich sonst selbst strafbar macht.

Quelle: https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/046-IB-Strafbare-Inhalte-auf-Schuelerhandys.pdf

  • Sollte ein Schüler einer Lehrkraft ungefragt ein solches Beweismittel schicken, sollte man unmittelbar die Polizei darüber informieren. Dabei kann es jedoch sein, dass man laut der momentanen Gesetzeslage umgehend eine Anzeige wegen sexuellen Kindesmissbrauchs bekommt. (https://www.tagesschau.de/faktenfinder/buschmann-kinderpornografie-100.html  (Stand 16.01.2024).
  • Es empfiehlt sich deshalb im Voraus ein korrektes Vorgehen mit der örtlichen Polizeiberatung anhand eines fiktiven Falls abzuklären. 

Weitere Informationen: 

Schau hin: https://mebis.link/uT28Ap

Polizeiberatung: https://mebis.link/GHeC4J

 

Medienpädagogische Projekte in der Schule am SID 24: 

Die Gymnasien in der Oberpfalz können in der medienpädagogischen Arbeit auf die Kompetenz ihrer Medienpädagogischen Moderatoren bei der Organisation, Gestaltung und Durchführung von medienpädagogischen Projekten am SAFER INTERNET DAY in der eigenen Schule zurückgreifen. 

Klicksafe stellt zu dem Thema „Let´s talk about Porno!“ Material für Handreichungen und Unterrichtsmodule zum Download zur Verfügung. Bei der Arbeit mit Jugendlichen steht die Sensibilisierung und Aufklärung im Vordergrund. 

TIPP: Dieses Modul eignet sich gut für den Einsatz im Unterricht mit pädagogischer Begleitung schon ab der 5. Jahrgangsstufe und kann von interessierten Lehrkräften jeder Fachrichtung durchgeführt werden. 

Download:  

Klicksafe_Jugendliche: Zu nackt für´s Internet?  https://mebis.link/XmDkX8

Klicksafe_Pädagogische Begleitung zu: Zu nackt für´s Internet? https://mebis.link/B7kQDx

Link zum Internetauftritt SID 24: https://www.klicksafe.de/sid24

 

Für diese Thematik oder weitere Bedarfe bieten wir Berater digitaler Bildung und das Referentennetzwerk Fortbildungen in Form von SchilFs und Videokonferenzen für alle Gymnasien der Oberpfalz an.

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie Wünsche oder Anregungen haben. 

Herzliche Grüße

Birgit Zimmermann, Peter Zimmerer und David Bartmann
Beratung digitale Bildung für die Gymnasien in der Oberpfalz 

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Kommende Fortbildungen (Vikos):

Dienstag, 30.01.2024 15:00-16:30

Thema: Feedback auf allen Ebenen

In dieser Fortbildung per Viko (ehemalig Visavid) werden zunächst die allgemeinen Grundlagen (psychologisch/statistisch) für Feedback vorgestellt. Anschließend werden konkrete Beispiele präsentiert und besprochen, die adaptierbar für unterrichtliche und organisatorische Situationen genutzt werden können.

Um zur Videokonferenz zu gelangen, geben Sie den Kurzlink in die Adresszeile Ihres Browsers ein: https://mebis.link/gym-opf-vk

 

Donnerstag, 01.02.2024 16:30 - 18:30

Thema: Arbeitsentlastung im Unterricht: Geht auch mit dem Forum der mebis Lernplattform

Die Aktivität „Forum“ bietet in der mebis Lernplattform eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten weit über das reine Beantworten von Fragen durch die Lehrkraft hinaus. Ziel der Lehrerfortbildung ist es, als Einsteiger die Aktivität „Forum“ in ihrer Struktur kennenzulernen und in den Grundzügen durchdrungen zu haben. Außerdem werden Anwendungsbeispiele vor allem für den Geographie- und Sprachenunterricht gezeigt, welche aber für andere Fächer adaptiert werden können.  

Die Anmeldung erfolgt über FIBS. Anmeldeschluss: 30.01.2023
Hier der FIBS-Direktlink: https://fibs2.alp.dillingen.de?event_id=359541   

Um zur Videokonferenz zu gelangen, geben Sie den Kurzlink in die Adresszeile Ihres Browsers ein: https://mebis.link/gym-opf-vk

Weitere Informationen, wie Anmeldung und der Link zu den Videokonferenzen des Referentennetzwerks befinden sich auf der Homepage.

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Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter https://gymnasium-oberpfalz.de/veranstaltungsuebersicht/ 

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