Ein Thema sorgt in den Wochen vor Weihnachten in den Lehrerzimmern regelmäßig Gesprächsstoff sorgt: das Zeigen von Spielfilmen im Unterricht in der letzten Schulwoche. Hier kursiert seit Jahren ein hartnäckiger Mythos: Lehrkräfte sollen angeblich von der GEMA oder anderen „Filmwächtern“ mit hohen Geldstrafen belegt worden sein, weil sie einen Disney-Klassiker im Klassenzimmer gezeigt haben. Manche Geschichten gehen sogar so weit, dass Schüler ihre Lehrkraft „angeschwärzt“ haben – natürlich, weil die Eltern zufällig bei einer Organisation arbeiten, die sich für eine strenge Auslegung der Vorführrechte starkmacht. Unsere Recherche zeigt jedoch: Diese Geschichten sind so belastbar wie ein Schneemann im Hochsommer. Es gibt keine auffindbaren Fälle in Bayern, in denen Lehrkräfte juristisch belangt wurden, weil sie Filme im Klassenverband gezeigt haben. Aber wie bei jeder guten Legende gilt: Sie hält sich hartnäckig, weil sie so schön dramatisch klingt. Trotzdem lohnt sich zur Klärung und Selbstversicherung ein Blick auf die rechtliche Lage:
Viele Spielfilme sind ausschließlich für private, also nicht-öffentliche, Vorführungen lizenziert. Ob ihre Nutzung im Unterricht erlaubt ist, hängt davon ab, ob die Vorführung als nicht-öffentlich oder öffentlich beurteilt wird. Nach § 60a UrhG dürfen Lehrkräfte bis zu 15 % eines Werkes problemlos nutzen. Ganze Spielfilme sind somit nur zulässig, wenn die Vorführung im Klassenzimmer als „nicht-öffentlich“ eingestuft wird. Einige Fachportale wie iRights.info, OER.de und das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg vertreten die Ansicht, dass der Klassenraum nicht als rein privater Kreis gilt. Demnach wäre eine Lizenz zum Zeigen ganzer Spielfilme zwingend erforderlich. Andere Institutionen wie das FWU und der Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg hingegen sehen im festen Klassenverband eine abgegrenzte, nicht-öffentliche Gruppe. Nach deren Auffassung dürfen Lehrkräfte privat erworbene DVDs im Unterricht zeigen. Das FWU führt hierzu aus: „Die Vorführung eines Films im Klassenverband ist keine öffentliche Wiedergabe, da die Gruppe eindeutig begrenzt ist.“ Quelle: Friedrich Verlag – Was ist erlaubt?
Wichtig: Vom Bayerischen Kultusministerium gibt es bislang keine explizite offizielle Aussage, ob eine Filmvorführung im Klassenzimmer als „nicht-öffentlich“ oder „öffentlich“ gilt. Die Rechtslage bleibt damit interpretationsbedürftig, und Schulen orientieren sich in der Praxis an den genannten Fachmeinungen oder treffen eigene Regelungen. Wenn es eine Regelung an Ihrer Schule dazu gibt, sollten Sie diese kennen und befolgen!
Ein entscheidender Unterschied ergibt sich zudem zwischen der Nutzung von DVDs und Streamingdiensten: Streamingdienste wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime gestatten in ihren AGB die Nutzung ausschließlich für private Zwecke, was die Vorführung im Klassenzimmer in der Regel ausschließt – selbst wenn man sich auf § 60a UrhG beruft, kann dies gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Während DVDs also vergleichsweise unproblematisch sind, setzen Streamingdienste klare Grenzen – außer spezielle Bildungsfreigaben liegen vor. Netflix bietet beispielsweise einige eigene Dokumentationen wie „Das Dilemma mit den sozialen Medien“ oder „Vergiftet: Die schmutzige Wahrheit über unser Essen“ ausdrücklich für Bildungszwecke an. Diese dürfen im Rahmen einer einmaligen, nicht-kommerziellen Vorführung im Unterricht gezeigt werden, sofern keine Eintrittsgelder erhoben werden.
Unbedenkliche Anlässe für Spielfilme im schulischen Kontext gibt es aber auch: Ein sicherer Rahmen ist die SchulKinoWoche Bayern, organisiert vom ISB. Im März 2026 findet die nächste Ausgabe statt, mit Spielfilmen und begleitenden Unterrichtsmaterialien in über 130 Kinos – alles offiziell als Unterricht anerkannt. Darüber hinaus stellen die Landesmediendienste Bayern über ihre Verleihstellen Filme mit Vorführrechten bereit, sodass auch nicht-private Vorführungen rechtlich abgesichert sind. Weitere lizenzierte Angebote sind das Schulfernsehen des BR (ARD alpha), das Filme zum Download und zur Ausstrahlung im Unterricht anbietet, sowie Planet Schule, das für Bayern zugeschnittene Bildungsfilme bereitstellt.

