Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird das Handyverbot an bayerischen Schulen deutlich ausgeweitet. Die Anpassung von Art. 56 Abs. 5 BayEUG zum 01.08.2026 stellt klar: Bis einschließlich Jahrgangsstufe 7 ist die private Nutzung digitaler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Damit reagiert das Kultusministerium auf die zunehmenden Hinweise, dass eine frühe und intensive Smartphone‑ und Social‑Media‑Nutzung negative Auswirkungen auf die Entwicklung jüngerer Schülerinnen und Schüler haben kann.
Ab Jahrgangsstufe 8 erhalten Schulen Gestaltungsspielräume: Sie können im Einvernehmen mit dem Schulforum eigene Nutzungsordnungen für die private Gerätenutzung festlegen.

BIldquelle: KI generiert
