Videokonferenz mit Schülern

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Immer wieder steht in der Zeit der Schulschließung die berechtigte Forderung nach Videokonferez-Räumen für den Unterricht im Raum. Vor allem Sprachlehrer müssen mit der Herausforderung umgehen, mit Schülern eine echte, mündliche Kommunikation zu führen.

Datenschutzrechtlich ist dies sicher eine Herausforderung, da die meisten kostenlosen Angebote, die gut funktionieren, selbst den aufgeweichten Bedingungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD)nicht gerecht werden:

Videokonferenz-Plattformen stellen hohe Anforderungen an die Verbindungsbandbreite und die Server-Ressourcen. Vordergründig mag es häufig so erscheinen, als würde nichts gespeichert werden. Schwer vorstellbar aber, dass diese hohen Kosten eine Firma aufbringen und gleichzeitig den Dienst kostenlos zur Verfügung stellen kann. Es ist offensichtlich, dass an den Daten der Anwender verdient wird, dies können Stimm- und Videoaufzeichnungen sein. Das bedeutet, dass nach der Zeit der Schulschließung die Daten nicht wieder komplett gelöscht werden können, wie dies vom LfD gefordert wird. Man kann diese Dienste nicht ruhigen Gewissens empfehlen.

Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten stellt die Anforderung an die Transparenz genau dieser Sachverhalte. Dabei dürfen aber Schüler, deren Erziehungsberechtigte die Einwilligung nicht erbringen, keine Benachteiligung erfahren, das heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse einwilligen müssen.

Wenige Server sind im Netz auffindbar, bei denen wohl kein kommerzielles Interesse dahinterstecken dürfte und die den Bedingungen des Landesbeauftragten gerecht werden dürften:

Wie diese Server der Last mehrerer Tele-Unterrichts-Szenarien Herr werden, bleibt zu erkunden.

W. Plank

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