Note 6 aufgrund des “Anscheinsbeweises”

Categories1:1-AusstattungDatenschutzUnterrichtTagged , , , , ,

Das Kultusministerium stellt in seinem KMS und in seiner Onlineveröffentlichung klar, dass der Anscheinsbeweis künftig ein zulässiges Instrument ist, um KI‑gestützten Unterschleif zu beurteilen, wenn ein eindeutiger technischer Nachweis nicht möglich ist. Grundlage sind konkrete, dokumentierte Auffälligkeiten im Text, die nicht zu den bekannten Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers passen und typische Merkmale KI‑generierter Inhalte aufweisen.

Die vollständige Darstellung und Bewertung des Anscheinsbeweises können Sie in diesem Newsletter nachlesen.

About the author

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert