SchulMobE 2025/2026: Maximale Flexibilität durch neue Budgetlogik
Die Geräteförderung im Rahmen von SchulMobE geht in die nächste Runde und setzt für die Jahre 2025 und 2026 auf ein neues Grundprinzip: Budget statt Gerätezahl.
Was bedeutet das für Sie? Anstatt fester Kontingente steht nun das Gesamtbudget im Mittelpunkt. Die Anzahl der geförderten Geräte ergibt sich flexibel aus dem verfügbaren Rahmen, wobei Lehrer- und Schülergeräte innerhalb des Restbudgets frei kombiniert werden können.
Die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung:
- Fördergrenzen: Für Lehrergeräte (LG) gilt ein maximaler Gerätepreis von 1.000 € (zzgl. 250 € Verwaltungskostenpauschale), während Schüler-Leihgeräte (SG) mit bis zu 350 € gefördert werden.
- Technische Standards: Alle Geräte müssen zwingend die technischen Mindestkriterien gemäß Votum 2023/2024 erfüllen (z. B. CPU-Leistung, Display-Qualität und Tastatur mit Tastenhub).
- Bundle-Optionen: Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Geräte-Bundles (z. B. iPad und MacBook) förderfähig, sofern beide die Mindestkriterien erfüllen.
- Planungstool: Die verbindliche Antragsmappe unterstützt Sie bei der Kalkulation. Sie berechnet automatisch mögliche Gerätekombinationen und hilft dabei, das Budget optimal auszuschöpfen.
Ziel der Neuregelung ist es, den Schulträgern eine maximale Budgetflexibilität bei gleichzeitig hohen technischen Qualitätsstandards zu ermöglichen.
Für spezifische Rückfragen oder Sonderfälle stehen die bekannten Kontaktadressen (schulmobe@stmuk.bayern.de) zur Verfügung.

